Handlungsanweisung/Hauptamtliches Management
Allgemeines
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Volleyballsport weiterzuentwickeln und den Stellenwert der Sportart bei Medien, Wirtschaftspartnern und in der Öffentlichkeit zu steigern. Dazu soll auch in das Umfeld der Bundesligamannschaften investiert werden, um so eine leistungsstarke, zukünftsfähige und -orientierte Organisationsstruktur in den Vereinen zu schaffen. Neben der sportlichen Entwicklung muss dazu auch in die Infrastruktur und hauptamtliche Mitarbeiter investiert werden, da erfolgreicher Sport auch zunehmend Teil der Unterhaltungsindustrie ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es diese hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Volleyball Bundesligavereine müssen daher ab der Saison 2014/15 ein hauptamtliches Management nachweisen. Der Aufbau hauptamtlicher Strukturen ersetzt dabei nicht das Ehrenamt, sondern ergänzt und unterstützt dies.
In den 1. Bundesligen ist es das Ziel, hauptamtlich geführte Geschäftsstellen mit mehreren Mitarbeitern aufzubauen. In den 2. Bundesligen geht es im ersten Schritt darum, neben dem Trainer eine zweite bezahlte Kraft zu etablieren, die die nachhaltige Entwicklung des Bundesligastandorts vorantreibt. Es geht hierbei nicht vorrangig um die Ablösung des ehrenamtlichen Teammanagers durch einen bezahlten Mitarbeiter, sondern um die Stärkung der Vereinsstrukturen in den Bereichen Vermarktung, Marketing und PR.
Lizenzenzierungsanforderungen
Teil H Tab. 2 |
Organisation und Management | Frist 1.BL 2.BL |
ab Spieljahr | ab Jahr der Ligazugehörigkeit | Strafe | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1. BL | 2. BL | BSP | 1. BL | 2. BL | ||||
2.1 | Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein | 01.04. 02.05. |
2014/15 | 1. Jahr | 3. Jahr | ja | 100,00 € | 50,00 € |
2.2 | Teammanager mit Alleinvertretungsbefugnis gegenüber der VBL | 01.04. 02.05. |
2013/14 | 1. Jahr | 1. Jahr | ja | keine Lizenz | keine Lizenz |
2.3 | Weitere Kontaktpersonen gemäß Vorgabe Spielleitung | 01.04. 02.05. |
2013/14 | 1. Jahr | 1. Jahr | ja | 50,00 € je Verstoß | 25,00 € je Verstoß |
2.4 | Teammanager mit VBL-Teammanagerlizenz | 15.10. | 2016/17 | 1. Jahr |
1. Jahr | ja ja |
500,00 € je Spieljahr | 250,00 € je Spieljahr |
2.5 | Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise für Mitarbeiter des Managements im Umfang von 20 UE (01.04.-30.03.) nach Maßgabe der vom VBL-Vorstand verabschiedeten Richtlinien | 30.03. | 2017/18 | 1. Jahr | 1. Jahr | ja | 100,00 € je fehlender UE | 100,00 € je fehlender UE |
2.6 | Hauptamtliches Management im Umfang von 0,25 Stellen mit Nachweis | 01.09. | 2014/15 | 3. Jahr | nein | 6.250,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr | keine Strafe; in Stufe 4: 3.125,00 € je fehlende 0,25 Stellen pro Spieljahr | |
2.7 | Hauptamtliches Management im Umfang von 0,5 Stellen mit Nachweis | 01.09. | 2016/17 2018/19 |
5. Jahr Stufe4 |
nein | |||
2.8 | Hauptamtliches Management im Umfang von 1,0 Stellen mit Nachweis | 01.09. | 2014/15 2019/20 |
1. Jahr |
Stufe 4 |
nein | ||
2.9 | Hauptamtliches Management im Umfang von 2,0 Stellen mit Nachweis | 01.09. | 2016/17 | 3. Jahr | nein | |||
2.10 | Hauptamtliches Management im Umfang von 3,0 Stellen mit Nachweis | 01.09. | 2016/17 | 5. Jahr | nein |
Kriterien zur Prüfung der Hauptamtlichkeit
Grundlage für die Prüfung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verein/der Spielbetriebsgesellschaft und einem hauptamtlichen Mitarbeiter, in der
1. definierte Zeitumfänge für die Arbeiten im Verein festgelegt sind:
- 0,25 Stelle = 10 Stunden
- 0,5 Stelle = 20 Stunden
- 1 Stelle = 38/40 Stunden
- Die Stelle muss ganzjährig existieren.
2. Aufgabenbereiche bzw. ein Stellenprofile definiert sind
- In welchem Tätigkeitsfeld der Aufbau von hauptamtlichen Strukturen für sinnvoll erachtet wird, entscheidet jeder Verein für sich.
- Hauptamtliche Stellen werden insbesondere in den folgenden Bereichen anerkannt:
- PR und Kommunikation
- Vermarktung
- Verwaltung
- Teammanagement
- Nicht anerkannt werden Tätigkeiten im Bereich
- Sportpersonal (Trainer, Physiotherapeuten, Ärzte, Scouts …)
- Heimspieldurchführung (Hallensprecher, Cateringpersonal, Heimspielkoordinator …)
3. eine adäquate Entlohnung der Arbeiten geregelt ist
- Basiswert bildet der gesetzliche Mindestlohn (8,50€/brutto | http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/07/2014-07-03-mindestlohn-bundestag.html)
- 0,25 Stelle
- Monatliches Bruttogehalt von mindestens 368 € brutto (gesamt mit Arbeitgeberanteil ca. 479 €)
- Jährliches Bruttogehalt von mindestens 4416 € brutto (gesamt mit Arbeitgeberanteil ca. 5748 €)
Stellenäquivalente
Die einzurichtenden Arbeitsstellen müssen nicht zwingend von einer Person ausgefüllt werden. Eine Vollzeitstelle kann auch durch die Kombination von Teilzeitstellen/Minijobs abgedeckt werden.
Anforderung gemäß Lizenzstatut | Erfüllung durch |
---|---|
0,25 Stelle | 0,25 Stelle |
0,5 Stelle | 2 x 0,25 Stelle 0,5 Stelle |
1,0 Stelle | 4 x 0,25 Stelle 2 x 0,5 Stelle 0,5 Stelle + 2 x 0,25 Stellen 1 Vollzeitstelle |
2,0 Stellen | davon mindestens eine Vollzeitstelle |
3,0 Stellen | davon mindestens zwei Vollzeitstellen oder davon mindestens eine Vollzeitstelle und 2 x 0,5 Stellen |
Sonderfälle
- FSJler/BFDler und Vollzeit-Praktikanten werden jeweils bis zu einem Umfang von 0,5 Stellen anerkannt, unabhängig von der Gehaltshöhe.
Nachweis
- Das hauptamtliche Management muss grundsätzlich zum 1.9. nachgewiesen werden.
- Für Vereine der 1. Bundesliga erfolgt die Überprüfung grundsätzlich im Rahmen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens oder auf Anforderung durch das VBL-Center.
- Vereine der 2. Bundesliga müssen die Nachweise über das hauptamtliche Management jeweils zum 1.9. unaufgefordert per Mail erbringen.
Der Nachweis von Mitarbeitern, die beim Spielbetriebsträger/Lizenznehmer gegen Entgelt angestellt sind erfolgt durch:
- die Einreichung des Lohnjournals und der Stellenbeschreibung,
oder
- die Einreichung entsprechender Arbeitsverträge und Vereinbarungen zwischen Spielbetriebsträger/Lizenznehmer und Mitarbeiter
- Nennung der Tätigkeiten, die für die Lizenzmannschaft und den dazugehörigen Spielbetrieb übernommen werden
- Laufzeit; bei einer Laufzeit über mehrere Jahre muss der Fortbestand des Vertrags jährlich von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden
- adäquate Entlohung
- Unterschriften beider Vertragspartner
Weiterführende Hinweise
- Hauptamtlichkeit
- Organigramm
- Arbeitsverträge
- Verträge für Ehrenamtliche