Internationaler Transfer: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch Transferspieler können Höherspielen, jedoch ist dann der Transfer immer für die höchste Spielklasse, in der der Spieler innerhalb des Vereins eingesetzt werden soll (Höherspielen), zu beantragen. | Auch Transferspieler können Höherspielen, jedoch ist dann der Transfer immer für die höchste Spielklasse, in der der Spieler innerhalb des Vereins eingesetzt werden soll (Höherspielen), zu beantragen. | ||
Bsp: Spielrecht in der Regionalliga, Höherspielen in der Dritten Liga geplant - der Transfer ist für die höhere Spielklasse, also die Dritte Liga, zu beantragen. | Bsp: Spielrecht in der Regionalliga, Höherspielen in der Dritten Liga geplant - der Transfer ist für die höhere Spielklasse, also die Dritte Liga, zu beantragen. | ||
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* Der aufnehmende Verein nimmt Verhandlungen mit dem [[Ursprungsverband]] des Spielers auf | * Der aufnehmende Verein nimmt Verhandlungen mit dem [[Ursprungsverband]] des Spielers auf | ||
** Freigabe des Spielers | ** Freigabe des Spielers | ||
** Höhe | ** Höhe der Solidarity Fee (ist verhandelbar) | ||
* Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail oder Telefon. | * Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail oder Telefon. | ||
* Eine Liste aller Ansprechpartner der Verbände finden Sie im | * Eine Liste aller Ansprechpartner der Verbände finden Sie im Online-Portal der FIVB "VIS". | ||
* Der aufnehmende Verein schließt die Verhandlungen mit dem Ursprungsverband ab und überweist die vom Ursprungsverband in Rechnung gestellte Gebühr ( | * Der aufnehmende Verein schließt die Verhandlungen mit dem Ursprungsverband ab und überweist die vom Ursprungsverband in Rechnung gestellte Gebühr (Solidarity Fee). | ||
* ACHTUNG: Weisen Sie den Ursprungsverband darauf hin, dass er - sofern noch nicht geschehen - für den Spieler einen Account im | * ACHTUNG: Weisen Sie den Ursprungsverband darauf hin, dass er - sofern noch nicht geschehen - für den Spieler einen Account im Online-Portal der FIVB "VIS" anlegt. | ||
* Der aufnehmende Verein schließt den Vertrag mit dem Spieler ab. | * Der aufnehmende Verein schließt den Vertrag mit dem Spieler ab. | ||
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* Der aufnehmende Verein stellt den Transfer im | * Der aufnehmende Verein stellt den Transfer im Online-Portal der FIVB "VIS" ein. | ||
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** aufnehmender Kontinentalverband | ** aufnehmender Kontinentalverband | ||
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* Über das SAMS Portal erhält der aufnehmende Verein im Oktober des Jahres und/oder im Februar des Folgejahres von der VBL eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 580,00 Euro je Transfer (gemäß [[Nachwuchskonzept des Deutschen Volleyball-Verbands, der Landesverbände und der Volleyball Bundesliga]]). Die VBL genehmigt den Transfer bereits bevor die Zahlung erfolgt ist. | * Über das SAMS Portal erhält der aufnehmende Verein im Oktober des Jahres und/oder im Februar des Folgejahres von der VBL eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 580,00 Euro je Transfer (gemäß [[Nachwuchskonzept des Deutschen Volleyball-Verbands, der Landesverbände und der Volleyball Bundesliga]]). Die VBL genehmigt den Transfer bereits bevor die Zahlung erfolgt ist. | ||
* Zusätzlich zu | * Zusätzlich zu Solidaritätsabgabe sind internationale Solidaritäts- und Verwaltungsgebühren an die FIVB zu zahlen: | ||
** 1. Bundesliga | ** 1. Bundesliga 2000 CHF (je Transfer) | ||
** 2. Bundesliga | ** 2. Bundesliga 1500 CHF (je Transfer) | ||
*Zum Nachweis der Zahlung sind die Zahlungsdetails in den Transfer unter dem Absatz "Payment" einzutragen. (zusätzlich muss der Zahlungsbeleg als PDF-Dokument hochgeladen werden) | *Zum Nachweis der Zahlung sind die Zahlungsdetails in den Transfer unter dem Absatz "Payment" einzutragen. (zusätzlich muss der Zahlungsbeleg als PDF-Dokument hochgeladen werden) | ||
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* Die FIVB | * Die FIVB bestätigt nach Zahlungseingang den Transfer. | ||
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* Aus dem FIVB | * Aus dem Online-Portal der FIVB "VIS" wird das ITC per Email an alle Parteien gesendet: | ||
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** aufnehmender Verband | ** aufnehmender Verband | ||
** Ursprungsverband | ** Ursprungsverband | ||
** Spieler | ** Spieler | ||
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===Gebühren=== | ===Gebühren=== | ||
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* '''Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. und 2. Bundesliga gleich!''' | * '''Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. und 2. Bundesliga gleich!''' | ||
====FIVB | ====internationale Solidaritäts- und Verwaltungsgebühr an die FIVB==== | ||
* 2.000 CHF (1.BL)/ 1.500 CHF (2.BL) | * 2.000 CHF (1.BL)/ 1.500 CHF (2.BL) je Transfer | ||
* die Zahlung ist auf folgendes Konto unter Angabe des Spielernamen vorzunehmen: | * die Zahlung ist auf folgendes Konto unter Angabe des Spielernamen vorzunehmen: | ||
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:: IBAN: CH05 0076 7000 K538 0206 3 | :: IBAN: CH05 0076 7000 K538 0206 3 | ||
==== | ====Solidaritätsabgabe an den Ursprungverband==== | ||
*je nach Verband und Spieler! | *je nach Verband und Spieler! | ||
*Die Solidaritätsabgabe ist vom aufnehmenden Verein mit dem jeweiligen Ursprungsverband auszuhandeln (Bei der Aushandlung der Solidaritätsabgabe sollten der Herkunftsverband und der aufnehmende Verein die in Artikel 6.3.3(b) der FIVB Sports Regulations 2026 festgelegten Kriterien berücksichtigen. In jedem Fall dürfen die Solidaritätsabgaben des Herkunftsverbands die in Appendix C der FIVB Sports Regulations 2026 aufgeführten Höchstbeträge nicht überschreiten.) | |||
* | In einigen Verbänden gibt es eine verbindliche "Preisliste" (z.B. feste Gebührensätze, bestimmter Prozentsatz von Vertragssumme), andere Verbände handeln den Preis frei aus. | ||
* | Die Höhe der Solidaritätsabgabe richtet sich nach: | ||
** Erfahrungsstand des Spielers, einschließlich Alter, Dauer und Kontinuität der Volleyballkarriere (Erfahrung in der Nationalmannschaft, frühere Transfers, Verletzungen, disziplinarische Vorfälle usw.) sowie Gesamtleistung gemäß öffentlich zugänglichen Statistiken. | |||
** Positiver Beitrag des Herkunftsverbands zur Volleyballkarriere des Spielers. | |||
** Dauer des Transfers. | |||
** Frühere Solidaritätsgebühren des Herkunftsverbands für den Spieler. | |||
** Niveau des Herkunftsverbands. | |||
** Niveau des aufnehmenden Vereins und der entsprechenden Liga. | |||
** Niveau des aufnehmenden Verbands. | |||
===Fristen=== | ===Fristen=== | ||
* Soll der internationale Spieler zu den ersten 10 (1.BL) bzw. 6 Spielern (2.BL) zählen, die gemäß [[Lizenzstatut]] zum 01.09. gemeldet werden müssen, so ist der Transfer einschließlich der Zahlungen bis 01.09. abzuschließen. Das ITC wird als pdf-Dokument per Email an alle beteiligten Parteien versendet. | * Soll der internationale Spieler zu den ersten 10 (1.BL) bzw. 6 Spielern (2.BL) zählen, die gemäß [[Lizenzstatut]] zum 01.09. gemeldet werden müssen, so ist der Transfer einschließlich der Zahlungen bis 01.09. abzuschließen (soweit nicht anderslautende Fristen von der VBL vorliegen). Das ITC wird als pdf-Dokument per Email an alle beteiligten Parteien versendet. | ||
* Für alle anderen Spieler müssen alle Anforderungen des ITC bis spätestens zum vorletzten Werktag vor dem Spieltag, an dem der Spieler eingesetzt werden soll, erfüllt sein. | * Für alle anderen Spieler müssen alle Anforderungen des ITC bis spätestens zum vorletzten Werktag vor dem Spieltag, an dem der Spieler eingesetzt werden soll, erfüllt sein. | ||
* Die Transferperiode | |||
* | * Die Transferperiode je Liga wird durch die VBL mitgeteilt, in den 1. Ligen entspricht sie dem Zeitraum für die nationalen Wettbewerbe gemäß dem FIVB Kalender 2025-2028. In den zweiten Ligen richtet sie sich nach dem Rahmenterminplan der jeweiligen Saison. | ||
* Bei einem Wechsel nach dem 31.01. gilt eine Wartezeit bis zum Beginn des Wechselzeitraumes. | |||
* HINWEIS: Bei einem Vereinswechsel zwischen dem 01.08. und dem 31.01. gilt für den neuen Verein keine Wartezeit (Wechselsperre). Das Freigabedatum muss nach dem Termin des letzten Eintrages im Spielberichtsbogen liegen. Die Freigabe wird im Online-Portal der FIVB "VIS" durch den letzten Verein bestätigt (release). Der aufnehmende Verein muss einen neuen Transfer anlegen. | |||
* Bei einem Wechsel nach dem 31.01. gilt eine Wartezeit bis zum Beginn des Wechselzeitraumes (01.07.). | |||
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Die Abwicklung erfolgt auf dem gleichen Weg wie bei ausländischen Spielern, die nach Deutschland wechseln. Der aufnehmende Verein im Ausland setzt sich mit der VBL in Verbindung, um die Modalitäten des Transfers inkl. | Die Abwicklung erfolgt auf dem gleichen Weg wie bei ausländischen Spielern, die nach Deutschland wechseln. Der aufnehmende Verein im Ausland setzt sich mit der VBL in Verbindung, um die Modalitäten des Transfers inkl. Solidaritätsabgabe zu klären. | ||
Der abgebende Bundesligaverein erhält | ====neue Regelung zur Vergütung an abgebende Bundesligavereine ab 2026==== | ||
Der abgebende Bundesligaverein erhält eine Vergütung in Höhe der Ausbildungskostenerstattung die bei einem Wechsel des Spielers zu einem inländischen Verein angefallen wäre. Reichen die aus den Transfereinnahmen erzielten Erlöse für den Spieler nicht aus, um diesen Betrag vollständig zu decken, ist der Fehlbetrag aus künftigen Transfererlösen desselben Spielers in den beiden folgenden Spieljahren zu begleichen. Die Nachvergütung ist auf maximal zwei weitere Spieljahre begrenzt. Diese Regelung gilt entsprechend für weitere Ausbildungsvereine des Spielers, sofern und soweit ihnen im Falle eines inländischen Wechsels ebenfalls Ansprüche auf Ausbildungskostenerstattung zugestanden hätten und diese noch nicht vollständig erfüllt sind. | |||
Die Gutschriften werden im VBL-SAMS hinterlegt und mit dem erteilten SEPA-Mandat des Vereins /GmbH von der VBL überwiesen. Eine gesonderte Rechnungsstellung durch den Verein ist ab der Saison 2024/25 nicht mehr notwendig. | |||
'''Hinweis: Wechselt der Spieler innerhalb einer Saison zu einem anderen Verein, so hat auch der neue Verein | '''Hinweis: Wechselt der Spieler innerhalb einer Saison zu einem anderen Verein, so hat auch der neue Verein die Solidaritätsabgabe an den abgebenden Verband, die internationale Solidaritäts- und Verwaltungsgebühr an die FIVB sowie die Gebühr an die VBL (Abbuchung über SEPA-Mandat) zu begleichen! Für die Anerkennung des neuen ITC ist vom abgebenden Verein die Freigabe (Release) im Online-Portal der FIVB "VIS" zu erteilen.''' | ||
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=== | ===Solidaritätsabgabe=== | ||
* Bei Wechsel von Spielern, deren Ursprungsverband Mitglied der CEV ist, gelten seit August 2026 verbindliche, von der FIVB festgelegte Solidaritätsabgaben. Es handelt sich hierbei um Maximalbeträge, die noch verhandelt werden können. | |||
* Bei Wechsel von Spielern, deren Ursprungsverband Mitglied der CEV ist, gelten seit August | Die Höhe der Solidaritätsabgabe richtet sich nach folgenden Kriterien: | ||
Die Höhe | ** Erfahrungsstand des Spielers, einschließlich Alter, Dauer und Kontinuität der Volleyballkarriere (Erfahrung in der Nationalmannschaft, frühere Transfers, Verletzungen, disziplinarische Vorfälle usw.) sowie Gesamtleistung gemäß öffentlich zugänglichen Statistiken. | ||
** | ** Positiver Beitrag des Herkunftsverbands zur Volleyballkarriere des Spielers. | ||
** | ** Dauer des Transfers. | ||
** der | ** Frühere Solidaritätsgebühren des Herkunftsverbands für den Spieler. | ||
** Niveau des Herkunftsverbands. | |||
** Niveau des aufnehmenden Vereins und der entsprechenden Liga. | |||
** Niveau des aufnehmenden Verbands. | |||
* '''Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga unterschiedlich!''' | * '''Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga unterschiedlich!''' | ||
==== Wechsel in Verbände außerhalb der CEV==== | ==== Wechsel in Verbände außerhalb der CEV==== '''wird derzeit überarbeitet''' | ||
Aufschlüsselung | *Aufschlüsselung Solidaritätsabgabe, welche bisher die VBL gemäß der Finanzordnung des DVV an den aufnehmenden Verein in Rechnung stellt: | ||
:Nationalspieler (gemäß aktueller Zugehörigkeit zum A-Kader): 5.000,00 € | :Nationalspieler (gemäß aktueller Zugehörigkeit zum A-Kader): 5.000,00 € | ||
:Spieler der 1. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 1.500,00 € | :Spieler der 1. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 1.500,00 € | ||
:Spieler der 2. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 500,00 € | :Spieler der 2. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 500,00 € | ||
:Übrige Spieler:* 80,00 € | :Übrige Spieler:* 80,00 € | ||
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Aktuelle Version vom 11. August 2026, 16:18 Uhr
Transfer nichtdeutscher Spieler nach Deutschland
Alle nichtdeutschen Spieler, deren Ursprungsverband nicht Deutschland ist, benötigen für die Spielberechtigung in den Lizenzligen ein Internationales Transfer Zertifikat (ITC). Bei Wechseln von deutschen Spielern aus dem Ausland zurück nach Deutschland wird KEIN ITC benötigt.
Festlegung der Spielklasse bei geplantem Höherspielen
Auch Transferspieler können Höherspielen, jedoch ist dann der Transfer immer für die höchste Spielklasse, in der der Spieler innerhalb des Vereins eingesetzt werden soll (Höherspielen), zu beantragen. Bsp: Spielrecht in der Regionalliga, Höherspielen in der Dritten Liga geplant - der Transfer ist für die höhere Spielklasse, also die Dritte Liga, zu beantragen.
Voraussetzungen für eine Spielberechtigung
- ein von allen Parteien im Online-Portal der FIVB "VIS" bestätigtes ITC
- Spielerlizenz
- Aufenthaltsgenehmigung über die Vertragslaufzeit* (ausgenommen EU-Spieler)
- Für Vereine der 1. Bundesliga besteht die Möglichkeit, sich für Spielertransfers, deren Ursprungsverband nicht innerhalb der EU ist, im VBL-SAMS eine sportfachliche Qualifikation auszudrucken. Dafür muss der Spieler auf der Mannschaftsmeldeliste aufgeführt werden, eine gültige VBL-Spielerlizenz (ITC) ist aber noch nicht erforderlich. Mit dieser Bestätigung kann die Ausländerbehörde im Einvernehmen mit dem DOSB eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Für nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigung (Studium, Praktika, etc.) setzen sich insbesondere die Vereine der 2. Bundesliga bitte mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.
Login Transferdatenbank VIS
- Ab der Saison 2022/23 gibt es eine neue VIS-Version (VIS WebManager), die über alle Browser und Geräte, einschließlich Smartphones und Tablets genutzt werden kann.
FIVB Electronic International Transfer Procedure Manual 2022-2023 (Stand 17.08.2022)
FAQ International transfers of Players 2022 (Stand 17.08.2022))
Abwicklung des internationalen Transfers
- Schritte 1-3
- Der aufnehmende Verein nimmt Verhandlungen mit dem Ursprungsverband des Spielers auf
- Freigabe des Spielers
- Höhe der Solidarity Fee (ist verhandelbar)
- Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail oder Telefon.
- Eine Liste aller Ansprechpartner der Verbände finden Sie im Online-Portal der FIVB "VIS".
- Der aufnehmende Verein schließt die Verhandlungen mit dem Ursprungsverband ab und überweist die vom Ursprungsverband in Rechnung gestellte Gebühr (Solidarity Fee).
- ACHTUNG: Weisen Sie den Ursprungsverband darauf hin, dass er - sofern noch nicht geschehen - für den Spieler einen Account im Online-Portal der FIVB "VIS" anlegt.
- Der aufnehmende Verein schließt den Vertrag mit dem Spieler ab.
- Schritt 4
- Der aufnehmende Verein stellt den Transfer im Online-Portal der FIVB "VIS" ein.
- Ausführliche Anleitung siehe ITC/Online-Antrag
- Schritt 5
- Im ersten Schritt erhalten der Spieler und der aufnehmende Verein eine Email mit dem Hinweis zum eingestellten Transfer und der Aufforderung diesen zu bestätigen.
- Im zweiten Schritt erhalten dann alle am ITC beteiligten Parteien per E-Mail eine Aufforderung, den Antrag zu genehmigen:
- aufnehmender Verein
- aufnehmender Verband
- Ursprungsverband
- Spieler
- abgebender Kontinentalverband
- aufnehmender Kontinentalverband
- FIVB
- Über das SAMS Portal erhält der aufnehmende Verein im Oktober des Jahres und/oder im Februar des Folgejahres von der VBL eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 580,00 Euro je Transfer (gemäß Nachwuchskonzept des Deutschen Volleyball-Verbands, der Landesverbände und der Volleyball Bundesliga). Die VBL genehmigt den Transfer bereits bevor die Zahlung erfolgt ist.
- Zusätzlich zu Solidaritätsabgabe sind internationale Solidaritäts- und Verwaltungsgebühren an die FIVB zu zahlen:
- 1. Bundesliga 2000 CHF (je Transfer)
- 2. Bundesliga 1500 CHF (je Transfer)
- Zum Nachweis der Zahlung sind die Zahlungsdetails in den Transfer unter dem Absatz "Payment" einzutragen. (zusätzlich muss der Zahlungsbeleg als PDF-Dokument hochgeladen werden)
- Schritt 6
- Die FIVB bestätigt nach Zahlungseingang den Transfer.
- Schritt 7
- Aus dem Online-Portal der FIVB "VIS" wird das ITC per Email an alle Parteien gesendet:
- aufnehmender Verein
- aufnehmender Verband
- Ursprungsverband
- Spieler
- FIVB
- abgebender Kontinentalverband
- aufnehmender Kontinentalverband
Ausnahmen
Hat ein nichtdeutscher Spieler in Deutschland mit dem Volleyballspielen begonnen und seine erste Spielberechtigung in Deutschland erhalten, so zählt der DVV als sein Ursprungsverband. Dafür wird vom Verband, dessen Nationalität der Spieler besitzt, eine schriftliche Bestätigung benötigt, dass der Spieler nie in diesem Verband spielberechtigt war. Wird diese bei der VBL eingereicht, so benötigt dieser Spieler kein ITC. Für eine solche Bestätigung setzen Sie sich bitte mit dem Ursprungsverband in Verbindung. Eine formlose Anfrage an den Verband ist ausreichend.
Es besteht einmalig die Möglichkeit, den Ursprungsverband zu wechseln. Für einen solchen Antrag ist Voraussetzung, dass der Spieler bei Antragsstellung durchgehend seit mindestens zwei Jahren in Deutschland ansässig ist und die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat. Beide Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen. Neben dem Antrag in sechsfacher Ausfertigung ist eine Gebühr an die FIVB zu zahlen. Diese beläuft sich auf:
- Nationalspieler: 15.000,00 €
- Nicht-Nationalspieler 10.000,00 €
Der Antrag kann nur vom FIVB Board of Administration genehmigt werden, das jährlich einmalig im April tagt.
Gebühren
Bearbeitungsgebühr VBL
- 580,00 € (gemäß Nachwuchskonzept des Deutschen Volleyball-Verbands, der Landesverbände und der Volleyball Bundesliga)
- Nach Rechnungsstellung im SAMS-Portal, wird per SEPA-Lastschrift abgebucht:
- Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. und 2. Bundesliga gleich!
internationale Solidaritäts- und Verwaltungsgebühr an die FIVB
- 2.000 CHF (1.BL)/ 1.500 CHF (2.BL) je Transfer
- die Zahlung ist auf folgendes Konto unter Angabe des Spielernamen vorzunehmen:
- Beneficary: Fédération Internationale de Volleyball (FIVB) - Chemin Edouard-Sandoz 2-4 - CH - 1006 Lausanne
- CHF Bank account: Banque Cantonale Vaudoise
- Case Postale 300
- CH-1001 LAUSANNE / Switzerland
- Account: K 5380.20.63 (Clearing: 767)
- BIC Code (Swift Address): BCVLCH2LXXX
- IBAN: CH05 0076 7000 K538 0206 3
Solidaritätsabgabe an den Ursprungverband
- je nach Verband und Spieler!
- Die Solidaritätsabgabe ist vom aufnehmenden Verein mit dem jeweiligen Ursprungsverband auszuhandeln (Bei der Aushandlung der Solidaritätsabgabe sollten der Herkunftsverband und der aufnehmende Verein die in Artikel 6.3.3(b) der FIVB Sports Regulations 2026 festgelegten Kriterien berücksichtigen. In jedem Fall dürfen die Solidaritätsabgaben des Herkunftsverbands die in Appendix C der FIVB Sports Regulations 2026 aufgeführten Höchstbeträge nicht überschreiten.)
In einigen Verbänden gibt es eine verbindliche "Preisliste" (z.B. feste Gebührensätze, bestimmter Prozentsatz von Vertragssumme), andere Verbände handeln den Preis frei aus.
Die Höhe der Solidaritätsabgabe richtet sich nach:
- Erfahrungsstand des Spielers, einschließlich Alter, Dauer und Kontinuität der Volleyballkarriere (Erfahrung in der Nationalmannschaft, frühere Transfers, Verletzungen, disziplinarische Vorfälle usw.) sowie Gesamtleistung gemäß öffentlich zugänglichen Statistiken.
- Positiver Beitrag des Herkunftsverbands zur Volleyballkarriere des Spielers.
- Dauer des Transfers.
- Frühere Solidaritätsgebühren des Herkunftsverbands für den Spieler.
- Niveau des Herkunftsverbands.
- Niveau des aufnehmenden Vereins und der entsprechenden Liga.
- Niveau des aufnehmenden Verbands.
Fristen
- Soll der internationale Spieler zu den ersten 10 (1.BL) bzw. 6 Spielern (2.BL) zählen, die gemäß Lizenzstatut zum 01.09. gemeldet werden müssen, so ist der Transfer einschließlich der Zahlungen bis 01.09. abzuschließen (soweit nicht anderslautende Fristen von der VBL vorliegen). Das ITC wird als pdf-Dokument per Email an alle beteiligten Parteien versendet.
- Für alle anderen Spieler müssen alle Anforderungen des ITC bis spätestens zum vorletzten Werktag vor dem Spieltag, an dem der Spieler eingesetzt werden soll, erfüllt sein.
- Die Transferperiode je Liga wird durch die VBL mitgeteilt, in den 1. Ligen entspricht sie dem Zeitraum für die nationalen Wettbewerbe gemäß dem FIVB Kalender 2025-2028. In den zweiten Ligen richtet sie sich nach dem Rahmenterminplan der jeweiligen Saison.
- HINWEIS: Bei einem Vereinswechsel zwischen dem 01.08. und dem 31.01. gilt für den neuen Verein keine Wartezeit (Wechselsperre). Das Freigabedatum muss nach dem Termin des letzten Eintrages im Spielberichtsbogen liegen. Die Freigabe wird im Online-Portal der FIVB "VIS" durch den letzten Verein bestätigt (release). Der aufnehmende Verein muss einen neuen Transfer anlegen.
- Bei einem Wechsel nach dem 31.01. gilt eine Wartezeit bis zum Beginn des Wechselzeitraumes (01.07.).
Transfer deutscher Spieler ins Ausland
Nur bei dem Transfer von Spielern, deren Ursprungsverband der DVV ist, ist die Abwicklung eines ITC über die VBL oder den DVV und den abgebenden Verein erforderlich!
Abwicklung des internationalen Transfers
grundsätzliche Voraussetzungen: Einstufung der Transfers erfolgt in Staus INTERNATIONAL (höchste und zweithöchste Spielklasse) und Status NO INTERNATIONAL RIGHTS (alle niedrigeren Spielklassen)
- Status INTERNATIONAL - Abwicklung über VBL
- Status NO INTERNATIONAL RIGHTS - Abwicklung über DVV
Die Abwicklung erfolgt auf dem gleichen Weg wie bei ausländischen Spielern, die nach Deutschland wechseln. Der aufnehmende Verein im Ausland setzt sich mit der VBL in Verbindung, um die Modalitäten des Transfers inkl. Solidaritätsabgabe zu klären.
neue Regelung zur Vergütung an abgebende Bundesligavereine ab 2026
Der abgebende Bundesligaverein erhält eine Vergütung in Höhe der Ausbildungskostenerstattung die bei einem Wechsel des Spielers zu einem inländischen Verein angefallen wäre. Reichen die aus den Transfereinnahmen erzielten Erlöse für den Spieler nicht aus, um diesen Betrag vollständig zu decken, ist der Fehlbetrag aus künftigen Transfererlösen desselben Spielers in den beiden folgenden Spieljahren zu begleichen. Die Nachvergütung ist auf maximal zwei weitere Spieljahre begrenzt. Diese Regelung gilt entsprechend für weitere Ausbildungsvereine des Spielers, sofern und soweit ihnen im Falle eines inländischen Wechsels ebenfalls Ansprüche auf Ausbildungskostenerstattung zugestanden hätten und diese noch nicht vollständig erfüllt sind.
Die Gutschriften werden im VBL-SAMS hinterlegt und mit dem erteilten SEPA-Mandat des Vereins /GmbH von der VBL überwiesen. Eine gesonderte Rechnungsstellung durch den Verein ist ab der Saison 2024/25 nicht mehr notwendig.
Hinweis: Wechselt der Spieler innerhalb einer Saison zu einem anderen Verein, so hat auch der neue Verein die Solidaritätsabgabe an den abgebenden Verband, die internationale Solidaritäts- und Verwaltungsgebühr an die FIVB sowie die Gebühr an die VBL (Abbuchung über SEPA-Mandat) zu begleichen! Für die Anerkennung des neuen ITC ist vom abgebenden Verein die Freigabe (Release) im Online-Portal der FIVB "VIS" zu erteilen.
Solidaritätsabgabe
- Bei Wechsel von Spielern, deren Ursprungsverband Mitglied der CEV ist, gelten seit August 2026 verbindliche, von der FIVB festgelegte Solidaritätsabgaben. Es handelt sich hierbei um Maximalbeträge, die noch verhandelt werden können.
Die Höhe der Solidaritätsabgabe richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Erfahrungsstand des Spielers, einschließlich Alter, Dauer und Kontinuität der Volleyballkarriere (Erfahrung in der Nationalmannschaft, frühere Transfers, Verletzungen, disziplinarische Vorfälle usw.) sowie Gesamtleistung gemäß öffentlich zugänglichen Statistiken.
- Positiver Beitrag des Herkunftsverbands zur Volleyballkarriere des Spielers.
- Dauer des Transfers.
- Frühere Solidaritätsgebühren des Herkunftsverbands für den Spieler.
- Niveau des Herkunftsverbands.
- Niveau des aufnehmenden Vereins und der entsprechenden Liga.
- Niveau des aufnehmenden Verbands.
- Die Gebührenhöhe ist für Wechsel in 1. Liga und 2. Liga unterschiedlich!
==== Wechsel in Verbände außerhalb der CEV==== wird derzeit überarbeitet
- Aufschlüsselung Solidaritätsabgabe, welche bisher die VBL gemäß der Finanzordnung des DVV an den aufnehmenden Verein in Rechnung stellt:
- Nationalspieler (gemäß aktueller Zugehörigkeit zum A-Kader): 5.000,00 €
- Spieler der 1. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 1.500,00 €
- Spieler der 2. Bundesliga (letzte Spielberechtigung): 500,00 €
- Übrige Spieler:* 80,00 €