Praktikant

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Allgemeines

Praktika sind für Schüler und Studierende eine gute Möglichkeit, Praxiserfahrungen bereits während der Schul- und Hochschulausbildung zu sammeln. Für Hochschulabsolventen und Arbeitslose sind sie Brücken und Qualifizierungsmaßnahmen für den Berufseinstieg.

Bundesliga-Vereine können durch den Einsatz von Praktikanten ihre personellen Ressourcen kostengünstig erweitern, sei es dauerhaft oder punktuell für die Durchführung von Projekten oder in Zeiten hohen Arbeitsanfalls. Ferner sind Praktika geeignete Instrumente zur Nachwuchs- und Personalrekrutierung, gleichermaßen für Hauptamtliche, Honorarkräfte wie Ehrenamtliche.

Typen von Praktika und Rekrutierung von Praktikanten

Schüler/Betriebspraktika

Praktikanten, die noch nicht volljährig sind und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Die Regelungen für Zeitpunkt und Dauer sind je nach Schulform und Bundesland verschieden. In der Regel sind zwei Betriebspraktika vorgesehen. Die Dauer variiert zwischen ein und drei Wochen. Die Praktika sind für alle Schüler obligatorisch und i.d.R. unbezahlt. Darüber hinaus suchen Schüler in den Ferien nach Praktikumsplätzen oder Ferienjobs. Diese sind i.d.R. bezahlte Tätigkeiten.

  • Rekrutierung von Praktikanten:
    • Die Praktikumsplätze können die Schüler meist selbst auswählen.
    • Bieten Sie den Spielern der eigenen Jugendmannschaften Praktika in ihrem Verein an.
    • Nehmen Sie Kontakt mit den Schulen in der Nachbarschaft auf und lassen Sie sich als Praktikumsstelle registrieren.
    • Registrieren Sie ihren Verein bei den Praktikumsbörsen im Internet.

Studierende

Pflichtpraktika während des Studiums, sowie freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten sind von der Mindestlohnregelung ausgenommen. Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, die länger als drei Monate dauern bzw. wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, sind von der Mindestlohnregelung betroffen. Praktika im Sportverein richten sich insbesondere an Studierende der Fachrichtungen Sportwissenschaft, Sportmanagement, BWL, Journalismus, Public Relations

  • Rekrutierung von Praktikanten:
    • Registrieren Sie ihren Verein bei den Praktikumsbörsen im Internet.
    • Bieten Sie den Spielern/Studierenden aus dem eigenen Verein Praktika an.
    • Ausschreibung von Praktika auf den Internetseiten des Landesverbandes, der VBL, des DVV und anderer Sportorganisationen.
    • Bauen Sie Kooperationen mit benachbarten Hochschulen auf. Erkundigen Sie sich, welche Studiengänge angeboten werden, wo Pflichtpraktika zu absolvieren sind und welche Mitarbeiter für die Betreuung der Praktikanten zuständig sind.
    • Aushänge und Veröffentlichungen an der Universität (Institute, Sportforum, Campusmagazine etc.)

Hochschulabsolventen

Nach Abschluss ihres Studiums finden viele Studierende nicht sofort eine feste Anstellung und überbrücken die Zeit mit Praktika, um Praxiserfahrungen zu sammeln und sich weiter zu qualifizieren. Die Praktika müssen mit Mindestlohn vergütet werden.

  • Rekrutierung von Praktikanten:
    • Registrieren Sie ihren Verein bei den Praktikumsbörsen im Internet.
    • Kooperieren Sie mit den örtlichen Arbeitsagenturen.

Arbeitssuchende

Ebenso wie Hochschulabsolventen suchen viele Personen nach langer Arbeitslosigkeit, Arbeitspause wegen Kindererziehung usw., über Praktika den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Entsprechende Praktika werden z.T. von der Arbeitsagentur finanziell gefördert und sind dadurch für die Unternehmen kostenlos bzw. kostengünstig. Bei Personen, die zuvor langzeitarbeitslos nach § 18 Abs. 1 des Dritten Sozialgesetzbuches waren, kann z.B. in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden.

  • Rekrutierung von Praktikanten:
    • Registrieren Sie ihren Verein bei den Praktikumsbörsen im Internet.
    • Kooperieren Sie mit den örtlichen Arbeitsagenturen.

Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) bildet die Gesetzesgrundlage für den Mindestlohn in Deutschland und wurde zum 01.01.2015 verabschiedet. Hier finden Sie den ausführlichen Gesetzestext: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/milog.html Der Mindestlohn liegt zunächst bei 8,50 Euro/ Stunde. In 2016 wird eine Kommission aus Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beraten, wie hoch der Mindestlohn ab 2017 sein soll. Danach wird die Kommission alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns entscheiden.

  • Vom Mindestlohn ausgenommen:
    • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
    • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten (Achtung mit Ausnahmen - siehe unten)
    • Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
    • Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches
    • Praxisphasen während eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind.
    • Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
  • Anspruch auf Mindestlohn:
    • Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss
    • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)
    • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
    • Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)

Praktikumsbörsen

Dies ist nur eine kleine Auswahl von Praktikumsbörsen. Suchen Sie im Internet insbesondere nach lokalen bzw. fachspezifischen Praktikumsbörsen.

Weiterführende Links

Best Practice Beispiele