Vordruck I: Unterschied zwischen den Versionen
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* Stimmt die Spielleitung der Erteilung des Doppelspielrechts zu, so wird der Spieler auf die [[Mannschaftsmeldeliste]] des Vereins aufgenommen. Der Spieler weist sich bei den Bundesligaspielen mit dieser Spielerlizenz aus. | * Stimmt die Spielleitung der Erteilung des Doppelspielrechts zu, so wird der Spieler auf die [[Mannschaftsmeldeliste]] des Vereins aufgenommen. Der Spieler weist sich bei den Bundesligaspielen mit dieser Spielerlizenz aus. | ||
* Die VBL informiert die zuständige Landespassstelle, die das Doppelspielrecht in dem Spielerpass/ePass des Spielers vermerkt und die Laufzeit dieses Passes auf ein Jahr verkürzt. | * Die VBL informiert die zuständige Landespassstelle, die das Doppelspielrecht in dem Spielerpass/ePass des Spielers vermerkt und die Laufzeit dieses Passes auf ein Jahr verkürzt. | ||
* Ein Doppelspielrecht für Bundeskaderspieler ist ausschließlich unter Verwendung der Vordrucke des DVV bis spätestens 31.12. beim DVV-Sportdirektor zu beantragen. Im Übrigen gelten die o.g. Hinweise entsprechend. | * Ein Doppelspielrecht für Bundeskaderspieler ist ausschließlich unter Verwendung der Vordrucke des DVV bis spätestens 31.12. beim DVV-Sportdirektor zu beantragen. Im Übrigen gelten die o.g. Hinweise entsprechend. | ||
Version vom 29. Juli 2015, 17:26 Uhr
Allgemeines
Mit Vordruck I wird ein Doppelspielrecht für Landeskaderspieler beantragt. Für Bundeskaderspieler ist ausschließlich das Antragsformular des DVV zu nutzen.
Verfahrenshinweise
- Vordruck I ist durch den zuständigen Landestrainer vollständig ausgefüllt bis spätestens zum 30.09. an den Vorstand des jeweiligen Landesverbandes zu senden, der diesen prüft, genehmigt und an die Spielleitung der VBL weitersendet.
- Zusätzlich ist durch den Verein für den Spieler eine Spielerlizenz zu beantragen.
- Stimmt die Spielleitung der Erteilung des Doppelspielrechts zu, so wird der Spieler auf die Mannschaftsmeldeliste des Vereins aufgenommen. Der Spieler weist sich bei den Bundesligaspielen mit dieser Spielerlizenz aus.
- Die VBL informiert die zuständige Landespassstelle, die das Doppelspielrecht in dem Spielerpass/ePass des Spielers vermerkt und die Laufzeit dieses Passes auf ein Jahr verkürzt.
- Ein Doppelspielrecht für Bundeskaderspieler ist ausschließlich unter Verwendung der Vordrucke des DVV bis spätestens 31.12. beim DVV-Sportdirektor zu beantragen. Im Übrigen gelten die o.g. Hinweise entsprechend.