Vordruck I: Unterschied zwischen den Versionen

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==Verfahrenshinweise==
==Verfahrenshinweise==
* Vordruck I ist durch den zuständigen Landestrainer vollständig ausgefüllt bis spätestens zum 30.09. an den Vorstand des jeweiligen Landesverbandes zu senden, der diesen prüft, genehmigt und an die Spielleitung der VBL weitersendet.
* Vordruck I ist durch den zuständigen Landestrainer vollständig ausgefüllt bis spätestens zum 30.09. an den Vorstand des jeweiligen Landesverbandes zu senden, der diesen prüft und genehmigt.
* '''Zusätzlich''' ist durch den Verein für den Spieler eine [[Spielerlizenz]] zu beantragen.
* '''Zusätzlich''' ist durch den Verein für den Spieler eine [[Spielerlizenz]] (TYP Doppelspielrecht) zu beantragen. Der bestätigte Vordruck I wird hier als Nachweis hochgeladen.
* Stimmt die Spielleitung der Erteilung des Doppelspielrechts zu, so wird der Spieler auf die [[Mannschaftsmeldeliste]] des Vereins aufgenommen. Der Spieler weist sich bei den Bundesligaspielen mit dieser Spielerlizenz aus.
* Stimmt die Spielleitung der Erteilung des Doppelspielrechts zu, so wird der Spieler auf die [[Mannschaftsmeldeliste]] des Vereins aufgenommen. Der Spieler weist sich bei den Bundesligaspielen mit dieser Spielerlizenz aus.
* Die VBL informiert die zuständige Landespassstelle, die das Doppelspielrecht in dem Spielerpass/ePass des Spielers vermerkt und die Laufzeit dieses Passes auf ein Jahr verkürzt.  
* Die VBL informiert die zuständige Landespassstelle, die das Doppelspielrecht in dem Spielerpass/ePass des Spielers vermerkt und die Laufzeit dieses Passes auf ein Jahr verkürzt.  
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*[[Bundesspielordnung|Ziffer 6.4.4 Bundesspielordnung]]
*[[Bundesspielordnung|Ziffer 6.4.4 Bundesspielordnung]]


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Aktuelle Version vom 29. August 2018, 15:55 Uhr

Allgemeines

Mit Vordruck I wird ein Doppelspielrecht für Landeskaderspieler beantragt. Für Bundeskaderspieler ist ausschließlich das Antragsformular des DVV zu nutzen.

Verfahrenshinweise

  • Vordruck I ist durch den zuständigen Landestrainer vollständig ausgefüllt bis spätestens zum 30.09. an den Vorstand des jeweiligen Landesverbandes zu senden, der diesen prüft und genehmigt.
  • Zusätzlich ist durch den Verein für den Spieler eine Spielerlizenz (TYP Doppelspielrecht) zu beantragen. Der bestätigte Vordruck I wird hier als Nachweis hochgeladen.
  • Stimmt die Spielleitung der Erteilung des Doppelspielrechts zu, so wird der Spieler auf die Mannschaftsmeldeliste des Vereins aufgenommen. Der Spieler weist sich bei den Bundesligaspielen mit dieser Spielerlizenz aus.
  • Die VBL informiert die zuständige Landespassstelle, die das Doppelspielrecht in dem Spielerpass/ePass des Spielers vermerkt und die Laufzeit dieses Passes auf ein Jahr verkürzt.
  • Ein Doppelspielrecht für Bundeskaderspieler ist ausschließlich unter Verwendung der Vordrucke des DVV bis spätestens 31.12. beim DVV-Sportdirektor zu beantragen. Im Übrigen gelten die o.g. Hinweise entsprechend.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk