DVV-Prüfzeichen

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Allgemeines



Im Spielbetrieb der Bundesligen dürfen nur Artikel mit DVV-Prüfzeichen I sowie - bei Spielbällen - mit dem Zusatz "DVV Official" verwendet werden. Für die Zertifzierung ist der Materialprüfungsausschuss des DVV zuständig. Das Schiedsgericht kontrolliert die Prüfzeichen vor Spielbeginn und bestätigt diese im Spielberichtsbogen. Das DVV-Prüfzeichen I ist zwingend vorgeschrieben für folgende Gegenstände:

Weiterführende Links

Ordnungs- und Regelwerk