Spielberichtsbogen
Allgemeines
Seit der Saison 2010/11 wird in der 1. und 2. Bundesliga sowie im DVV-Pokal (ab der Hauptrunde) mit dem elektronischen Spielbericht gespielt. Die folgenden Hinweise gelten daher nur für den zusätzlich bereitzuhaltenden konventionellen Spielberichtsbogen, der bei Ausfall des PC oder der Software eingesetzt wird.
In den Bundesligen ist nur der von FIVB, CEV und DVV zugelassene Internationale Spielberichtsbogen zulässig. Die Verwendung des vom Niedersächsischen Volleyball-Verband herausgegebenen "Offiziellen Spielberichtsbogens" ist in den Bundesligen nicht gestattet. Es muss stets die aktuelle Fassung verwendet werden.
Spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel ist das Original des Spielberichtsbogens an das VBL-Center zu senden. Es zählt der Poststempel. Das verspätete Einsenden wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
Weiterführende Links
Ordnungs- und Regelwerk
- Lizenzstatut
- Ausfüllhinweise befinden sich im Anhang der Internationalen Spielregeln