Wirtschaftliche Lizenzierung

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Allgemeines

Die Vereine der 1. und 2. Bundesliga müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, um eine Vereinslizenz zu erhalten. Die einzureichenden Unterlagen und die Durchführung der Prüfung unterscheiden sich zwischen der 1. und 2. Bundesliga.


Ziel des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens

Das wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahren soll das Risiko minimieren, dass Vereine ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Verpflichtungen während der Saison nicht einhalten. Die Sicherstellung des Spielbetriebs während der gesamten Saison ist für VBL und Vereine im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung sowie der Zuverlässigkeit gegenüber Partnern und SpielerInnen von gleichermaßen großer Bedeutung. So können negative Schlagzeilen und eine schädigende öffentliche Diskussion über die fehlende Seriosität und fehlendes wirtschaftliches Potential für die Sportart vermieden werden. Das wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren ist damit ein Instrument zur Absicherung und Stärkung des grundsätzlich positiven Images der Sportart Volleyball.

Die Prüfung der Vereine der 1. Bundesliga erfolgt jeweils zum 15. April eines Jahres und erstreckt sich vorrangig auf

  • einen geprüften bzw. bestätigten Jahresabschluss nach HGB des abgelaufenen Kalender- bzw. Wirtschaftsjahres,
  • eine Gewinn und Verlustrechnung,
  • den Haushaltsplan,
  • den Handelsregister- und Vereinsregisterauszug,
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Kontoauszüge und Saldenbestätigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft,
  • wichtige Verträge nach Vorgabe des Wirtschaftsprüfers,
  • den schriftlichen Nachweis von 25 Prozent der Einnahmen gemäß Planung,
  • die Angaben zum Profil des Lizenznehmers (u. a. gesellschaftsrechtliche Grundlagen, rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen),
  • den Liquiditätsnachweis.

Mittels einer automatisierten Abweichungsanalyse werden Plan- und Ist-Zahlen verglichen. Außerdem ist der Wirtschaftsprüfer befugt, in so genannten „kritischen Fällen“ zusätzliche Unterlagen – auch unterjährig – anzufordern. Dies sind insbesondere monatliche Saldenübersichten, Quartalsabschlüsse, Liquiditätspläne sowie der Nachweis zusätzlicher Einnahmen oder Personal- und Spielerverträge. Zu einer kritischen Bewertung gelangt der Wirtschaftsprüfer z.B. bei einer Überschuldung des Vereins, bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt, bei einer nicht ausreichenden Liquidität und bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen. Aus diesen Informationen sowie denen der VBL vorliegenden Kenntnissen über die Entwicklung des Vereins (z.B. Sponsorengespräche, offene Gehaltszahlungen und Spielerverpflichtungen) ergibt sich ein zu beurteilendes Gesamtbild.

Entscheidungsträger im wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahren ist der vom Vorstand beauftragte Lizenzierungsausschuss, dem neben dem Geschäftsführer der VBL-Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied angehören. Der Ausschuss kann seine Entscheidungen nur einstimmig treffen. An seine Vorschläge zur Erteilung der Lizenz ist der VBL-Vorstand gebunden.

Das wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren wird jährlich nach Evaluation des abgeschlossenen Verfahrens modifiziert. Es hat sich bewährt, wenngleich es nie eine hundertprozentige Sicherheit bietet. Es ist einerseits Kontrollinstrument für die VBL, andererseits ist es Planungshilfe für die Vereine. Zudem soll es einen fairen Wettbewerb unter den Vereinen fördern, indem diese daran gehindert werden, sich einen sportlichen Vorteil ohne ausreichende wirtschaftliche Basis zu verschaffen.

Ordnungs- und Regelwerk