Vordruck A

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Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Gemäß Beschluss der Bundesligaversammlung 2024 wird das Lizenzierungsverfahren ab der Saison 2025/26 neu gestaltet. Das bisherige Anmeldeprinzip, d.h. das Stellen eines jährlichen Lizenzantrags, wird durch das Abmelde-/Rückmeldeprinzip ersetzt.

Lizenzantrag

Zur Saison 2025/26 muss der Antrag (letztmalig) inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

  • Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
  • Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.

Ab der Saison 2026/27 ist ein Lizenzantrag nur noch erforderlich für:

  • Aufsteiger aus der Dritten Liga in die 2. Bundesliga,
  • Aufsteiger von der 2. Bundesliga in eine höhere Lizenzliga,
  • sportliche Absteiger, die einen Antrag auf Verbleib/einen freien Platz stellen,
  • Antragsteller für eine Wildcard,
  • Mannschaften mit Sonderspielrecht,
  • Mannschaften, die die Form der Lizenzierung, d.h. den Lizenznehmer (vgl. Abschnitt B des Lizenzantrages (Vordruck A) und Ziffer 3.2 Lizenzstatut) ändern

Ab der Saison 2026/27 entfällt Vordruck A für alle Mannschaften, die die sportliche Qualifikation für ihre bisherige Spielklasse erreicht haben und in dieser verbleiben wollen. Mannschaften, die trotz sportlicher Qualifikation keine Lizenz für das neue Spieljahr anstreben, müssen einen Rückmeldeantrag (Vordruck A-4) stellen.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk