Prämienauszahlung an NationalspielerInnen

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Vorbemerkungen

  • NationalspielerInnen spielen durch die Teilnahme an Internationalen Wettbewerben (z.B. Nations League, Europameisterschaft und Weltmeisterschaft) Prämien ein. Die Prämienhöhe richtet sich in der Regel nach der Relevanz des Wettbewerbs, der Anzahl der absolvierten/gewonnenen Spiele und Platzierung.
  • Diese Prämien werden durch die ausrichtenden Verbände (FIVB, CEV) an den Deutschen Volleyball-Verband ausgezahlt, dies erfolgt in der Regel erst mehrere Monate nach den Wettbewerben. Mitunter steht auch die exakte Höhe der Prämien erst zu diesem Zeitpunkt fest. Der DVV ist daher - ungeachtet etwaige Liquiditätsfragen - nicht in der Lage, in Vorleistung gegenüber den SpielerInnen zu gehen.
  • Der DVV trifft mit seinen NationalspielerInnen - in der Regel vor den Wettbewerben - eine Vereinbarung über die Mittelverwendung (prozentual und/oder absolute Summen), z.B.:
    • Verbleib beim DVV für Kostendeckung der Teilnahme
    • Auszahlung an die SpielerInnen
    • ggf. Mischformen


Fallgruppen

  • Wenn der DVV die Prämien an seine SpielerInnen weiterleitet, müssen folgende Fallgrupen unterschieden werden:
    • SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung bei einem Verein der Bundesliga unter Vertrag
    • SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung bei einem ausländischen Verein unter Vertrag
    • SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung vertragslos
    • SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung nicht mehr aktiv (Karriereende)


SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung bei einem Verein der Bundesliga unter Vertrag

  • Der DVV legt die Prämienauszahlung an NationalspielerIn den jeweils abstellenden Vereinen offen. Er sendet mit Auszahlung eine entsprechende Mitteilung an den Vertragsverein und informiert die VBL, an welche SpielerIn aus welchen Vereinen Prämien gezahlt wurden.
  • Der Zeitpunkt der Auszahlung ist für Versteuerung maßgeblich.
  • Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit (nach §19 Einkommensteuergesetz) sind zwingend durch Abzug vom Arbeitslohn zu erheben. Dies gilt auch, wenn im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit einem Verein von einem Dritten (in diesem Fall DVV) entsprechend Einnahmen (in diesem Fall Prämien) zu verzeichnen sind.
  • Handlungsempfehlung für Vereine, die für SpielerInnen Kurzarbeit (KUG) aufgrund der Corona-Krise beantragt haben:
    • Prämien werden auf KUG angerechnet, sind damit schädlich
    • Empfehlung daher: Auszahlung zurückhalten bis Zeit nach KUG, ggf. schieben auf nächsten Verein
    • Für Spieler: „Lieber warten und volle Summe bekommen als jetzt auf Auszahlung beharren und hohe Abzüge durch Anrechnung erhalten“


Verfahrenshinweise für Bundesligavereine

  • Der DVV informiert den Verein schriftlich über betroffene SpielerInnen und Höhe der Prämie, anschließend folgt die Überweisung der Prämie an den Verein.
  • Die Auszahlung durch den Verein an den Spieler erfolgt abzüglich der AG-Anteile (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.)
  • Es gilt das Zuflussprinzip: Es ist unerheblich, ob der Spieler zum Zeitpunkt des Erspielens der Prämie bei einem anderen Verein unter Vertrag war. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem der DVV die Prämie auszahlt.
  • In der Regel werden die Prämien im Sommer erspielt. Vor September wird der DVV die Prämien nie auszahlen können, sodass die Auszahlung häufig über den "nächsten" Verein laufen muss; es sei denn, die Spielerin hat einen mehrjährigem Vertrag.

BEISPIEL_Infoschreiben_Verein

Hinweise für SpielerInnen

  • Die Auszahlung muss über den Bundesligaverein erfolgen, damit die Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden können und nicht zu Lasten des Vereins gehen. Alternativ würde der Spieler direkt mit dem DVV abrechnen. Am Ende läuft aber auch in diesem Fall die Versteuerung über den Verein und dieser müsste dann aus eigener Tasche "drauf zahlen".
  • Die Auszahlung erfolgt nicht Brutto=Netto, da der Verein Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen muss.
  • Es gilt das Zuflussprinzip: wenn die Prämie beispielsweise in 2019 erspielt aber erst 2020 ausgezahlt wird, dann wird diese Einnahme der Lohnsteuererklärung 2020 zugerechnet und die Steuererklärung 2019 muss nicht nochmal "aufgemacht" werden.
  • Jeder Spieler bekommt vom DVV ein Formular via E-Mail zugesendet; mit diesem Formular bestätigt die Spielerin die Auszahlung der Prämie über den Verein:
      • Verein wird benannt
      • Höhe der Prämie wird benannt
      • SpielerIn wird informiert, dass Verein die Abrechnung hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung vornimmt

BEISPIEL_Formular SpielerIN

SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung bei einem ausländischen Verein unter Vertrag

  • Die Prämienabrechnung erfolgt direkt zwischen dem DVV und SpielerIn.


SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung vertragslos

  • Die Prämienabrechnung erfolgt direkt zwischen dem DVV und SpielerIn.


SpielerIn ist zum Zeitpunkt der Weiterleitung nicht mehr aktiv (Karriereende)

  • Abrechnung über DVV mit deutschem Arbeitgeber (wenn vorhanden)