Bundesspielordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juli 2016, 10:54 Uhr
Allgemeines
Die Bundesspielordnung (BSO) regelt den Spielbetrieb von Volleyballmannschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird vom Verbandstag bzw. Hauptausschuss des DVV beschlossen.
Seit Gründung als eigenständiger Ligaverband besitzt die VBL weitreichende Rechte, sich eigenständige, von der BSO abweichende Ordnungen und Regeln zu geben. Dies hat sie in Form des Lizenzstatuts getan. Die BSO hat daher für den Spielbetrieb der Lizenzligen nur nachgelagerte Relevanz.
Für den Bundesligaspielbetrieb sind insbesondere folgende Bereiche der BSO relevant:
- Ziffer 5: Spielwertung
- Ziffer 6.4: Spielberechtigung von Jugendlichen/Doppelspielrecht
- Ziffer 6.8 und 6.9: Transferbestimmungen
- Ziffer 6.11: Höherspielen
- Ziffer 8.5 und 8.7: Spielrechtsübergang und Spielrechtsübertragung
- Ziffer 8.8: Ausbildungskostenerstattung
- Ziffer 10.3: Abstellung von Nationalspielern, Spielverlegungen
- Ziffer 16: Entscheidungen und Verstöße im Spielverkehr
- Ziffer 17.3: Sperren