Bodenwerbung

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Allgemeines

Werbung auf der Spielfläche ist erlaubt, und ist durch das Lizenzstatut und das aktuelle Courtlayout geregelt. Die Aufkleber müssen aber in einem Abstand von mindestens 50 cm von den Linien angebracht werden. Hierzu eignen sich Bodenaufkleber. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Verletzungsgefahr für die Spieler besteht, der Boden durch diese zusätzlichen Aufkleber nicht rau oder rutschig wird.

Alle Vereine der Volleyball-Bundesliga verpflichten sich zwei Bodenaufkleber für die offiziellen Werbepartner der VBL in der Angriffszone (siehe Courtlayout) zu reservieren. Die Vereine der 1. Bundesliga präsentieren zusätzlich das VBL- bzw. Wettbewerbslogo mit einem Fußbodenaufkleber am Rand der Spielfläche. Alle weiteren Flächen für die Vermarktung durch die Vereine sind durch das Courtlayout klar vorgeben. Die Bodenaufkleber werden den Vereinen durch die VBL bzw. die Sponsoren zur Verfügung gestellt und sind wiederverwendbar. Sollten die Werbeflächen nicht von der VBL genutzt werden, ist der Verein zur eigenen Vermarktung berechtigt.

Kategorien

Die Wertigkeit der Bodenwerbung ergibt sich aus der Position des Fußbodenaufklebers. Die folgende Übersicht kann nur als Orientierung dienen. Bei der Kategorisierung sind die Begebenheiten vor Ort (Anordnung der Tribünen, Standort der TV-Kameras etc.) zu berücksichtigen. Über den angegebenen Faktor lassen sich - ausgehend von einem Grundpreis - die Preise für die einzelnen Werbeflächen kalkulieren.

Bodenwerbung.jpeg

Werbefläche Anzahl Wertigkeit Faktor Sponsoringpaket Bemerkung
Spielfeld sehr hoch 3 Paket 1
Freizone hoch 1 Paket 2



Bezugsquellen

Apa.jpeg

Partner der VBL ist die APA-Firmengruppe.

APA-Firmengruppe
Ralf Eppert
02631/389-1306
eppert@apa.de

Weiterführende Links

Ordnungs- und Regelwerk