Statistikerlizenz26neu

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Allgemeines

Jeder Statistiker in der 1. Bundesliga und der 2. Bundesliga Frauen Pro benötigt eine Statistikerlizenz.

Lizenzerwerb

Zum Erwerb der Statistikerlizenz ist die Teilnahme an einer Basisveranstaltung verpflichtend. Hier werden theoretische und praktische Inhalte für die Verwendung der in der VBL verwendbaren Scouting-Software vermittelt.

Sollte der angebotene Termin nicht wahrgenommen werden können, ist der Verein verpflichtet, den Statistiker in einer Inhouse-Schulung auszubilden. Die Kosten trägt der jeweilige Verein. Im Anschluss an die Basisveranstaltung bzw. Inhouse-Schulung erhalten die Statistiker, in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand, eine Lizenz für ein bis drei Jahre.

Statistiker und Trainer aus unteren Ligen, insbesondere der 2. Bundesliga sind herzlich eingeladen an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Statistiker, die bereits über eine Lizenz verfügen, müssen nicht an der Basis-Veranstaltung teilnehmen.

Inhalte der Basisveranstaltung

  • Grundlagen Spielstatistik im Volleyball
  • Gemeinsame Standards
  • Unterschiede der verwendbaren Software (Data Volley 4, VolleyStation)
  • Technische Anforderungen
  • praktische Übungseinheiten
  • Auswertung und Analyse

Lizenzverlängerung

  • Zur Verlängerung der Lizenz bietet die VBL alle zwei Jahre Fortbildungen an. Eine Teilnahme wird empfohlen. Die Lizenz wird nach Teilnahme für zwei Jahre verlängert.
  • Ausnahmen werden nur auf Antrag erteilt.
  • Über diese Ausnahmen entscheidet die VBL Geschäftsführung nach Beratung mit einer Gruppe von Scouting Experten.
  • Statistiker, die in den vergangenen zwei Jahren für eine Nationalmannschaft tätig waren oder an internationalen Wettbewerben teilgenommen haben, können sich dies für Erwerb/Verlängerung der Lizenz anrechnen lassen. Sie werden jedoch gebeten, Ihre Erfahrungen im Rahmen solcher Fortbildungen an andere Statistiker weiterzugeben und die VBL bei der Weiterentwicklung des Ausbildungskonzepts zu unterstützen.

Beantragung

Die Beantragung einer Statistikerlizenz erfolgt im VBL-SAMS. Anschließend ist sie durch den Verein der Mannschaftsmeldeliste zuzuweisen.
Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:

  • Personenstammdaten
  • Foto

Die Statistikerlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.

Auf der folgenden Seite finden Sie die Mailings der vergangenen Saisons.

Ordnungs- und Regelwerk