Vordruck A: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.
Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Gemäß Beschluss der Bundesligaversammlung 2024 wird das Lizenzierungsverfahren ab der Saison 2025/26 neu gestaltet. Das bisherige Anmeldeprinzip, d.h. das Stellen eines jährlichen Lizenzantrags, wird durch das Abmelde-/Rückmeldeprinzip ersetzt.


==Lizenzantrag==
==Lizenzantrag==
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''01.04.''' für die 1. Bundesliga bzw. bis zum '''02.05.''' für die 2. Bundesliga '''per Einschreiben''' an die VBL gesendet werden.  
Zur Saison 2025/26 muss der Antrag (letztmalig) inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''02.05.''' für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden.  
Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de


Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
:a) [[Vereinsregisterauszug]] nebst Vertretungsnachweis - SAMS
* [[Vereinsregisterauszug]] nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
::Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
* Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)  
:b) Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer) - SAMS
* Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)  
:c) [[Organigramm]] mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein (für die 2. BL: ab dem 3. Jahr Zugehörigkeit zur VBL) - SAMS
* Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen.
:d) Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Regionalligen) - SAMS
:e) Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. '''Vordruck G ist dem Antrag nicht mehr beizufügen, wenn die vorgesehene Spielhalle bereits in der vorangegangenen Saison lizenziert war und keine baulichen Veränderungen erfolgt sind. Bereits lizenzierte Spielhallen werden mittels Vordruck A beantragt. Geben Sie hierzu den Hallennamen und die ID-Nummer der Halle an.'''


==Wirtschaftliche Lizenzierung==
Ab der Saison 2026/27 ist ein Lizenzantrag nur noch erforderlich für:
Mit Abgabe des Lizenzantrag für die 1. Bundesliga zum 01.04. verpflichtet sich der Verein zur Abgabe der Unterlagen zur [[Wirtschaftliche Lizenzierung|wirtschaftlichen Lizenzierung]] bis zum '''15.04.''' '''per Einschreiben''' beim Wirtschaftsprüfer.
* Aufsteiger aus der Dritten Liga in die 2. Bundesliga,
<br/>
* Aufsteiger von der 2. Bundesliga in eine höhere Lizenzliga,
Für Vereine der 2. Bundesliga ist das vereinfachte [[Wirtschaftliche Lizenzierung|wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren]] verpflichtend. Die Unterlagen sind bis zum '''02.05.''' an die VBL zu senden.
* sportliche Absteiger, die einen Antrag auf Verbleib/einen freien Platz stellen,
* Antragsteller für eine Wildcard,
* Mannschaften mit Sonderspielrecht,
* Mannschaften, die die Form der Lizenzierung, d.h. den Lizenznehmer (vgl. Abschnitt B des Lizenzantrages (Vordruck A) und Ziffer 3.2 Lizenzstatut) ändern
 
Ab der Saison 2026/27 entfällt Vordruck A für alle Mannschaften, die die sportliche Qualifikation für ihre bisherige Spielklasse erreicht haben und in dieser verbleiben wollen.
Mannschaften, die trotz sportlicher Qualifikation keine Lizenz für das neue Spieljahr anstreben, müssen einen Rückmeldeantrag (Vordruck A-4) stellen.


==Fristversäumnis==
==Fristversäumnis==
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom [[VBL-Vorstand]] eine Nachfrist gegen Zahlung von 125,00 € je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom [[VBL-Vorstand]] eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.


==Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags==
==Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags==
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==Formular zum Download==
==Formular zum Download==
*http://www.volleyball-bundesliga.de/cms/home/die_liga/spielbetrieb/formulare.xhtml
*http://www.vbl-wiki.de/wiki/downloads


==Ordnungs- und Regelwerk==
==Ordnungs- und Regelwerk==
*[[Lizenzstatut]]
*[[Lizenzstatut]]


[[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Ordnungs- und Regelwerk]][[Kategorie:Spielbetrieb]] [[Kategorie:J2016]][[Kategorie:X]]
[[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Ordnungs- und Regelwerk]][[Kategorie:Spielbetrieb]] [[Kategorie:J2025]]

Aktuelle Version vom 23. April 2025, 09:02 Uhr

Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Gemäß Beschluss der Bundesligaversammlung 2024 wird das Lizenzierungsverfahren ab der Saison 2025/26 neu gestaltet. Das bisherige Anmeldeprinzip, d.h. das Stellen eines jährlichen Lizenzantrags, wird durch das Abmelde-/Rückmeldeprinzip ersetzt.

Lizenzantrag

Zur Saison 2025/26 muss der Antrag (letztmalig) inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

  • Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
  • Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.

Ab der Saison 2026/27 ist ein Lizenzantrag nur noch erforderlich für:

  • Aufsteiger aus der Dritten Liga in die 2. Bundesliga,
  • Aufsteiger von der 2. Bundesliga in eine höhere Lizenzliga,
  • sportliche Absteiger, die einen Antrag auf Verbleib/einen freien Platz stellen,
  • Antragsteller für eine Wildcard,
  • Mannschaften mit Sonderspielrecht,
  • Mannschaften, die die Form der Lizenzierung, d.h. den Lizenznehmer (vgl. Abschnitt B des Lizenzantrages (Vordruck A) und Ziffer 3.2 Lizenzstatut) ändern

Ab der Saison 2026/27 entfällt Vordruck A für alle Mannschaften, die die sportliche Qualifikation für ihre bisherige Spielklasse erreicht haben und in dieser verbleiben wollen. Mannschaften, die trotz sportlicher Qualifikation keine Lizenz für das neue Spieljahr anstreben, müssen einen Rückmeldeantrag (Vordruck A-4) stellen.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk