Handlungsanweisung/LED-Bande

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Allgemeines

LED-Banden sind nur zugelassen, sofern sie die in dieser Handlungsanweisung genannten Voraussetzungen erfüllen. Die VBL verfolgt mit der Handlungsanweisung zum einen ein einheitliches Erscheinungsbild der Lizenzligen (vgl. Courtlayout), zum anderen gibt es beim Einsatz von LED-Banden spezifische technische Anforderungen der TV-Sender für eine einwandfreie Spielübertragung.

Grundsätze bei der Verwendung

Mind. 45 Minuten vor dem Anpfiff bis 15 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels müssen die LED-Banden nach den Vorgaben dieser Richtlinie bespielt werden. Es wird empfohlen, die LED-Banden bereits ab Hallenöffnung zu bespielen. Ausschließlich zwischen Ende des offiziellen Aufwärmens und Spielbeginn - also während der Mannschaftsvorstellung (vgl. Spielablaufprotokoll) - kann von dieser Richtlinie abgewichen werden. Auch das Ausschalten der LED-Bande ist in dieser Zeit zugelassen, wenn dies die Eventisierung fördert (z.B. Black-Out während Einlaufshow).

Die Helligkeit der LED-Banden, sowie die Farben und Animationen in den Werbesequenzen sind so zu gestalten, dass weder die TV-Bildqualität noch Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer negativ beeinflusst bzw. vom Spielgeschehen abgelenkt werden. Bei der Einstellung der Helligkeit der LED-Banden bzw. des Sättigungsgrads der Farbe Weiß ist darauf zu achten, dass im TV möglichst keine Spiegelungen auf dem Spielfeld zu sehen sind. Der Sättigungsgrad (Strahlkraft) der Farbe Weiß darf bis zu maximal 80 % betragen. Vor dem Spiel müssen die Grundeinstellungen und die jeweilige Anpassung der Helligkeit der LED-Banden mit dem Hostbroadcaster abgestimmt werden.

Der Verein muss einen Ansprechpartner benennen, der während des gesamten Spiels für den Supervisor und das Schiedsgericht der VBL erreichbar ist. Am Spieltag sind der Supervisor und das Schiedsgericht bei Zuwiderhandlungen verpflichtet, den Verein auf Mängel hinzuweisen und deren Behebung zu verlangen. Kann der Verein die Mängel nicht abstellen, kann der Supervisor/Schiedsgericht ein Abschalten der LED-Bande veranlassen. Der Verein hat keinerlei Ansprüche gegenüber der VBL, wenn aufgrund der Nichteinhaltung dieser Richtlinien eine Abschaltung der LED-Bande oder einzelner Werbesequenzen veranlasst wird.

Aufbau der LED-Banden

Courtlayout

Die LED-Banden sind gemäß Courtlayout aufzustellen:

Folie1.JPG


Folie2.jpg

Schutzmaßnahmen

Die LED-Banden müssen mit Füßen, oder Stützen vor dem Umkippen geschützt sein. Die Füße oder Stützen dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen. Alle zum Spielfeldrand gerichteten Kanten und Flächen sowie die Oberseite der Videobanden müssen verletzungssicher konstruiert und abgepolstert sein.

Darstellungen und Inhalte der LED-Bandenwerbung

Definitionen

  • Eine Sequenzfolge ist die Abfolge von mehreren Werbesequenzen, in der Regel 16 einzelnen Werbesequenzen.
  • Eine Werbesequenz ist die Werbung für einen einzigen Partner/Sponsor.
  • Eine Werbebotschaft ist ein Teil der Werbesequenz, z. B. die Gestaltung sowie die Aussage über ein beworbenes Produkt/eine Dienstleistung durch Grafik und/oder Schrift.
  • Ein Animationseffekt ist ein grafisch-visueller Effekt, z. B. das Bewegen von Text und/oder Grafik innerhalb einer Werbebotschaft.

Sequenzfolge

  • Eine Sequenzfolge (Loop/Durchlauf) ist die Abfolge von mehreren Werbesequenzen, in der Regel 16 einzelnen Werbesequenzen. Eine Sequenzfolge sollte nicht länger als 8 Minuten sein. Sobald eine Sequenzfolge mit bis zu 16 einzelnen Werbesequenzen abgespielt wurde, startet dieselbe Sequenzfolge von Neuem.

Werbesequenz

  • Eine Werbesequenz muss mindestens 15 Sekunden dauern, empfohlen wird jedoch eine Länge von 30 Sekunden. Es wird ferner empfohlen, Werbesequenzen nur über die gesamte Breite der direkt zusammenhängend aufgestellten Teile der LED-Banden abzuspielen. Mehrere Werbesequenzen von unterschiedlichen Partnern nebeneinander sind jedoch auch zulässig, allerdings mit der Mindestbreite von 3 Metern je Partner. Empfohlen wird, die Werbesequenz bestenfalls über alle Seiten der LED-Banden einheitlich zu schalten und die gewünschte Gewichtung der Partner über die Sequenzdauer und die Anzahl der Schaltungen zu regeln.
  • Beim Wechsel der Werbesequenzen sind ausschließlich vertikale Bewegungen (analog zur Rotationsbande) sowie Ein-/Ausblendeffekte zulässig. Alternativ dürfen die Werbesequenzen auch direkt hintereinander geschaltet werden. Beim Wechsel darf keine schwarze oder weiße Fläche zwischen zwei Werbesequenzen dargestellt werden, um starke Farbsprünge zu vermeiden und einen harmonischen Wechsel sicherzustellen. Es ist darauf zu achten, dass die Reihenfolge der Werbesequenzen so gewählt wird, dass farblich möglichst harmonische Wechsel entstehen. Dies soll Irritationen bzw. Störungen im Spielablauf reduzieren. Die Art der Wechsel muss über die gesamte Spieldauer einheitlich erfolgen.

Werbebotschaft

  • Beim Wechsel der Werbebotschaften sind stets etwaige Farbsprünge von hell nach dunkel und umgekehrt zu minimieren. Ferner ist auf einen harmonischen Wechsel zu achten.
  • Die Anwendung von Spezialeffekten, die zu einer sprunghaften Veränderung der Helligkeit und/oder der Farbe von Werbebotschaften führen (z. B. durch Aufblinken), ist ausdrücklich nicht gestattet.
  • Das Abspielen von Video-/TV-Sequenzen (z. B. Spielszenen, Filme, etc.) ist nicht gestattet.
  • Ebenso ist es nicht gestattet, die Werbebotschaften mit Ton zu unterlegen.
  • Die verwendeten Schriftgrößen sollen 25 % bis 95 % der aktiven Bandenoberfläche (sichtbare Dioden) betragen.

Animationseffekte

  • Innerhalb eines Animationseffekts sind nur lineare Bewegungen erlaubt (d. h. gleichförmige Bewegungen mit konstanter Geschwindigkeit).
  • Die Bewegungsgeschwindigkeit darf max. 1,5 m horizontal und 1 m vertikal pro Sekunde betragen.
  • Ein- und Ausblendeffekte sind nur zugelassen, sofern eine Mindestabstandszeit von 2 Sekunden für alle Schrift- und/oder Grafikmotive gewährleistet ist. Aufblinkende Darstellungen (mehr als zwei hintereinander geschaltete Ein- und Ausblendeffekte) und Glanzeffekte sind nicht erlaubt.
  • Die Anwendung von Animationseffekten, die zu einer sprunghaften Veränderung der Helligkeit und/oder der Farbe von Werbebotschaften oder von einzelnen Teilen der Werbebotschaft führen, ist ausdrücklich nicht gestattet.
  • Grafiken und/oder Schriften sollten maximal mit einem Animationseffekt versehen werden.

Werbung der VBL und ihrer Partner

Im Regelfall besteht eine Sequenzfolge (Loop/Durchlauf) aus 16 einzelnen Werbesequenzen. Die Positionen 1 und 9 sind durch eine je 30-sekündige Werbesequenz der VBL belegt. Abweichungen vom Regelfall müssen mit dem VBL-Center abgestimmt werden.

Das Abspielen folgender Werbesequenzen ist laut Lizenzstatut/Courtlayout verpflichtend:

  • VBL/Ligasponsor
    • komplette Werbesequenz an Stirn- und Längsseiten (innen) an Position 1 im Durchlauf
  • TV-/Streaming-Partner der VBL
    • komplette Werbesequenz an Stirn- und Längsseiten (innen) an Position 9 im Durchlauf
  • Mikasa
    • 1.BL: kann in der ersten Bandenreihe (außen) oder im Oberrang gezeigt werden. Alternativ Einbindug in LED-Bande als komplette Werbesequenz an Stirn- und Längsseiten (innen) an Position 16 im Durchlauf
    • 2.BL: Einbindug in LED-Bande als komplette Werbesequenz an Stirn- und Längsseiten (innen) an Position 16 im Durchlauf

Die Werbesequenzen werden den Vereinen von der VBL zur Verfügung gestellt.

Technische Parameter

Folgende technische Parameter sind einzuhalten:

Zulassungen

  • Der austragende Verein trägt dafür Sorge, dass alle zum Zeitpunkt des LED-Bandeneinsatzes gültigen Bestimmungen hinsichtlich des Betriebs von LED-Banden in Veranstaltungsstätten sowie veranstaltungsstättenspezifische Verordnungen wie Betriebs- und Sicherheitsverordnungen geprüft, bestätigt und eingehalten sind.
  • Vorliegen aller erforderlichen Zulassungen zum festen und/oder temporären Betrieb in deutschen Versammlungsstätten, insbesondere:
    • Einhaltung aller relevanten DIN- und VDE-Normen
    • Vorliegen der erforderlichen CE-Zertifikate
    • Einhaltung von Vorgaben der Bundesnetzagentur zur elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen (FTEG)
    • Einhaltung aller relevanten Unfallverhütungsvorschriften (z. B. BGV C1, Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) und der Versammlungsstättenordnung

Technische Details

  • Die LED-Banden müssen eine reflektionsfreie, tiefschwarze Oberfläche aufweisen.
  • Es dürfen nur LED-Banden mit einem realen Pixelabstand (Pixel pitch) kleiner gleich 12,51 mm (horizontal und vertikal) bis kleiner gleich 21,51 mm (horizontal) eingesetzt werden.
  • Die aktive Displayfläche der LED-Banden darf eine Maximalhöhe von 100 cm nicht über- bzw. eine Minimalhöhe von 80 cm nicht unterschreiten.
  • Die Lichtleistung der LED-Banden sollte mindestens 1.200 Nit betragen. Gegebenenfalls muss die Helligkeit (Blendung/Grelligkeit) an die Anforderungen einer optimalen TV-Übertragung angepasst werden.
  • Die Helligkeit sollte zwischen 0 und 100 % in Stufen von maximal 2 % regulierbar sein.
  • Im laufenden Spielbetrieb muss über die Rückseite der LED-Banden der Austausch einzelner defekter Komponenten möglich sein (sollte die Rückseite der Bande mit Werbung verkleidet sein, so muss diese sich schnell entfernen lassen).
  • Die Prozessorleistung (Farbtiefe/Farbbrillianz) sollte größer gleich 12 Bit sein.
  • Die Lichtleistung sollte in einem Betrachtungswinkel von 120° horizontal und 120° vertikal nicht kleiner als 50% der maximalen Lichtleistung betragen.
  • Die Aktualisierungsrate (refresh rate) sollte mindestens 2.000 Hz betragen.