Catering
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Allgemeines
Catering ist in der 1. und 2. Bundesliga obilgatorisch. Es umfasst das Angebot von Speisen und Getränken in der Spielhalle. Es ist neben dem Ticketverkauf und dem Verkauf von Fanartikeln die dritte Säule der Einnahmen, die über Zuschauer und Fans generiert werden. Zusätzlich zu den Verkaufsständen für normale Zuschauer sollte ein VIP-Catering angeboten werden.
Art der Bewirtschaftung
Das Catering kann in Eigenregie des Vereins durchgeführt werden oder an einen externen Dienstleister vergeben werden. In großen Veranstaltungshallen liegt die Konzession für den Ausschank von Getränken und Verkauf von Speisen meist beim Hallenbetreiber. Regelungen zum Catering sollten daher Teil des Hallenmietvertrags sein.
Fremdvergabe
- Vergabe der Cateringrechte gegen Festpreis oder Umsatzbeteiligung
- Das Leistungsverzeichnis sollte folgende Positionen umfassen:
- Auswahl der Speisen und Getränke
- Austattung: Theken, Schankanlagen, Tische, Stühle, Bänke, Lampen, Vorhänge, Gläser, Geschirr, Besteck, Spülanlage, Kühlschränke, Zelte, Kücheneinrichtung etc.
- Zeitpunkt des Auf- und Abbaus, Öffnungszeiten der Cateringstände
- Müllentsorgung und Reinigung
- ggf. Toiletten, sanitäre Anlagen
- Verzehrgutscheine, Freigetränke für Helfer, Ballholer usw.