Messlatte

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Allgemeines

Schiedsrichterzollstock.jpeg

Die Messlatte dient der Kontrolle der Netzhöhe. Sie gehört zur vorgeschriebenen spieltechnischen Ausstattung. Normale Zollstöcke (2 Meter) und abrollbare Maßbänder sind nicht geeignet. Im Volleyballfachhandel gibt es Schiedsrichterzollstöcke in einer Länge von 2,6 Metern.

Vereine können sich ebenso Messlatten aus Holz oder Metall in entsprechender Länge anfertigen und die entsprechenden Netzhöhen (und Toleranzen) kennzeichnen. Bei der Kennzeichnung ist darauf zu achten, dass eindeutig hervorgeht, ob das obere oder untere Ende der Markierung (z. B. bei Klebebandmarkierungen) die vorgeschriebene Netzhöhe anzeigt.

Ordnungs- und Regelwerk