Rechtsordnung
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Allgemeines
Die Rechtsordnung (RO) des DVV regelt die Gerichtsbarkeit der VBL in Angelegenheiten des Spielverkehrs. Vereine, die ein Rechtsverfahren gegen Entscheidungen der VBL-Spielleitung oder gegen andere Vereine anstreben, sind aufgefordert, die DVV-Rechtsordnung gründlich zu studieren.
Wichtigste Regelungen für Lizenzligen im Überblick
Für welche Streitfragen ist die Verbandsgerichtsbarkeit zuständig?
- Verbandsgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitgkeiten
- in Lizenzierungsangelegenheiten
- im Spielverkehr, z.B. Spielwertungen, Ordnungsstrafen u.a.
- sonstige Entscheidungen des VBL-Vorstands und der VBL-Spielleitung im Spielbetrieb
Wer entscheidet über die strittigen Fragen?
- Ausgeübt wird die Verbandsgerichtsbarkeit
- in erster Instanz durch Lizenzliga-Spruchkammer (löst die Spruchkammern Nord und Süd ab)
- in zweiter Instanz durch das DVV-Verbandsgericht
- Die Lizenzliga-Spruchkammer entscheidet durch einen Einzelrichter.
Wie wird ein Verfahren vor der Verbandsgerichtsbarkeit eingeleitet?
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Vereine der VBL, i.d.R. vertreten durch den Teammanager. Das Gericht kann im Zweifelsfall eine besondere Vertretungsvollmacht anfordern.
- Der Antrag muss spätestens drei Tage (ACHTUNG: verkürzte Frist in Lizenzligen) nach Bekanntwerden der antragsbegründenden Tatsachen bzw. Zugang der beschwerenden Entscheidung gestellt werden.
- Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens ist in fünffacher Ausfertigung unter Darlegung der Tatsachen und Beweismittel und Beifügung des Einzahlungsbeleges an das VBL-Center zu senden. Das VBL-Center übernimmt die Weiterleitung an die Mitglieder der Verbandsgerichtsbarkeit. Der Antrag sollte zur Verfahrensbeschleunigung vorab per E-Mail an info@volleyball-bundesliga.de gesendet werden. Weitere Unterlagen und Stellungnahmen im Hauptverfahren werden i.d.R. anschließend nach Anordnung durch das Gericht ausschließlich per E-Mail ausgetauscht.
- Gebühr und Auslagenpauschale sind innerhalb der Frist auf das Konto der VBL einzuzahlen.
Welche Kosten fallen bei einem Verfahren an?
- Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und beträgt in den Lizenzligen zwischen 100,00 und 2.000,00 Euro.
- Zusätzlich ist eine Auslagenpauschale von 75,00 Euro zu zahlen.
- Die Gebühren und Auslagen sind zunächst vom Antragsteller einzuzahlen und werden nach Abschluss des Verfahrens dem Unterlegenen auferlegt.
Wie läuft ein Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Lizenzliga-Spruchkammer ab?
- Das Berufungsverfahren unterliegt grundsätzlich den gleichen regeln wie das Verfahren in erster Instanz.
- Berufungen sind nicht gegen Geldstrafen bis zu 500,00 Euro zulässig.