Handlungsanweisung medizinischer Notfall
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Allgemein
Diese Leitlinien sollen allen am Spiel beteiligten Personen (Spieler:innen, Offizielle der Teams, Schiedsrichter:innen und Staff des Heimvereins) helfen, in diesen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren und besonnen mit einer solchen Ausnahmesituation umzugehen.
Unterscheidung zwischen:
a) schwerwiegender, medizinischer Notfall bei Beteiligten (Spieler:innen oder Offiziellen der Teams bzw. des Schiedsgerichts) während des Spiels (z. B. offene Frakturen, Herzinfarkte, etc.);
b) schwerwiegender, medizinischer Notfall bei Personen im sichtbaren Zuschauerbereich der Spielhalle (z. B. Herzinfarkte, schwere Stürze, etc.):
Handlungsleitline
- Schiedsgericht unterbricht das Spiel (wenn während des Spielzugs) bzw. pfeift den nächsten Spielzug nicht an;
- sofortige Erstversorgung des/der Betroffenen (ggf. auf dem Spielfeld oder im sichtbaren Zuschauerbereich der Halle) durch anwesendes medizinisches Personal;
- weitere Vorgehensweise:
- Ausrichter sorgt ggf. für Sichtschutz am Ort des medizinischen Notfalls;
- ggf. anwesender Supervisor bzw. das Schiedsgericht stimmt mit Heimspielkoordinator oder zuständiger Person des Heimvereins die weitere Vorgehensweise ab;
- Kontaktaufnahme mit VBL-Notfall-Hotline durch den Heimverein/ Schiedsgericht;
- Was ist passiert?
- Was wird getan (Notarzt o. Ä.)?
- Wie geht es weiter: Spielabbruch oder Fortsetzung des Spiels?
- Hallensprecher informiert und beruhigt die Zuschauer;
- Teams gehen in die Kabine; ein Ansprechpartner verbleibt in der Halle, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen;
- über eine etwaige Spielunterbrechung bzw. einen Spielabbruch entscheidet ausschließlich die VBL-Notfall-Hotline (unter Berücksichtigung der Empfehlung des Schiedsgerichts bzw. des Supervisors);
- vor geplanter Fortsetzung des Spiels sind vorab die Teams (Trainer:in oder Spielkapitän:in) anzuhören – ggf. handelt es sich um Angehörige von Spieler:innen oder Offiziellen, was zu psychischen Belastungen führen kann, die ggf. einen Spielabbruch notwendig machen;
- eine öffentliche Kommunikation erfolgt ausschließlich nach Abstimmung mit der VBL;
- wenn die Entscheidung (Abbruch oder Fortsetzung) gefallen ist, gibt es keine Möglichkeit des Widerspruchs oder Protestes durch ein Team;