GEMA
Allgemeines
Das Abspielen und die Aufführung von Musik bei öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden. Aus den Gebühren, die die Musikveranstalter an die GEMA abführen, werden die Urheber der Musikstücke vergütet.
Gesamtvertrag des DOSB
Der DOSB hat für seine Mitgliedsvereine einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Dieser garantiert u.a.:
- Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sportvereinen reduzierte Gebührensätze bei Musikaufführungen gewährt.
- Durch die Zahlung eines Pauschalbetrag des DOSB an die GEMA sind bestimme Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung bereits abgegolten. Den Gesamtvertrag sowie die aktuelle Gebührentabelle stehen im Download-Center des DOSB zum Download bereit.
Zu den bereits abgegoltenen Veranstaltungen zählen über 20 Veranstaltungstypen, die in der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag aufgezählt sind. Von besonderer Relevanz für Bundesliga-Vereine ist dabei Punkt (p):
- Musikalische Umrahmung bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern.
Dieser Punkt kann insbesondere bei Spielen der 2. Bundesliga Anwendung finden.
Bisher in einer nicht definierten Grauzone befindet sich jene Musik, welche als Hintergrund zum Sport über die Hallenatmosphäre läuft. Ein direktes abspielen von Musik in den Streams ist nicht über den Pauschalvertrag abgedeckt.
Im Übrigen gelten für Sportveranstaltungen insbesondere die Tarife gemäß Punkt II.4 b) und c) der aktuellen GEMA-Tariftabelle. Diese variieren je nach Art der Musikdarbietung und Anzahl der Zuschauer zwischen ca. 15,00 Euro und 450,00 Euro pro Veranstaltung.
Anmeldung von Veranstaltungen
Veranstaltungen, die nicht über den Pauschalbetrag des DOSB abgegolten sind, müssen durch den Veranstalter bei der zusändigen Bezirksdirektion der GEMA angemeldet und abgerechnet werden.