Elektronischer Spielerpass

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Allgemeines

Seit der Saison 2009/2010 gab es im Spielverkehr des DVV und der Landesverbände neben dem konventionellen Spielerpass auch den elektronischen Spielerpass (ePass). Dieser wurde von den Landesverbänden schrittweise eingeführt. Ab der Saison 2018/19 setzen alle Landesverbände den ePass ein.

Die Einführung des ePasses hat auch Auswirkungen auf Verwaltungsabläufe im Bereich der Lizenzligen sowie die Lizenzanträge der Vereine. Vereine, in deren Landesverbänden der ePass eingeführt wurde, haben zu beachten:

Spielerlizenzantrag

Höherspielen/ Festspielen in den Lizenzligen

  • Bislang wurde das Höherspielen durch die Schiedsrichter in Spielerpass und Spielberichtsbogen eingetragen. Eine Information der LV-Passstelle und des StL der niedrigeren Spielklasse erfolgte durch die VBL nicht, war auch nicht notwendig.
  • Hatte sich ein Spieler in der Lizenzliga festgespielt, wurde dessen Spielerpass zusammen mit dem Antrag einer BL-Spielerlizenz an die VBL geschickt.
  • Zwar erfolgt beim ePass auch ein handschriftliches Eintragen des Höherspielens durch den Schiedsrichter. Parallel ist aber zwingend auch ein elektronischer Eintrag im Verwaltungssystem des LV notwendig. Dieser Eintrag ist deshalb zwingend, weil ansonsten bei einem späteren, aktualisierten Ausdruck des ePasses die Information über das Höherspielen verloren gehen würde.
  • Die Vereine sind verpflichtet, nach dem Höherspielen eines Spielers eine aktuelle Fassung des ePasses auszudrucken.
  • Hat sich ein Spieler in der Bundesliga festgespielt und beantragt eine VBL-Spielerlizenz ist analog zum Spielerlizenzantrag (siehe oben) zu verfahren.

Doppelspielecht

  • Wird für Kaderspieler mit einem ePass ein Doppelspielrecht in einer Lizenzligamannschaft bewilligt, so ist der ePass des Spielers entsprechend zu kennzeichnen.
  • Diese Kennzeichnung soll durch die Landespassstellen bereits im Vorwege der Antragstellung erfolgen. Der so gekennzeichnete ePass (Ausdruck oder PDF) ist zusammen mit dem Doppelspielrechtsantrag bei der VBL einzureichen.
  • Für den Nachweis der Spielberechtigung in den Lizenzligen wird für die Spieler zwingend eine Spielerlizenz ausgestellt.