Courtlayout
Allgemeines
In den Bundesligen gibt es ein verbindliches Courtlayout. Das aktuelle Dokument enthält ebenso die reservierten Flächen für einen Ligasponsor (abgetretene Werberechte) die freigehalten werden sollten. Nutzt die VBL die abgetretenen Werberechte nicht, ist der Verein zu eigenen Vermarktung berechtigt. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, in den entsprechenden Verträgen ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer erfolgreichen Vermarktung durch die VBL zu vereinbaren.
Datei:Courtlayout Mai2015.png
Zum Runterladen als PDF: Medium:Courtlayout_Saison2015_2016.pdf
Bei der Produktion von TV-Spielen muss außerdem die Handlungsanweisung zur TV-Infrastrukur berücksichtigt und umgesetzt werden.
Legende Courtlayout
zum Runterladen als PDF: Medium:Courtlayout_Legende2015_2016.pdf