Rechtsordnung

Aus VBL-Wiki
Version vom 18. Juni 2015, 10:52 Uhr von Sattler (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Die Rechtsordnung (RO) des DVV regelt die Gerichtsbarkeit der VBL in Angelegenheiten des Spielverkehrs. Vereine, die ein Rechtsverfahren gegen Entscheidungen der VBL-Spielleitung oder gegen andere Vereine anstreben, sind aufgefordert, die DVV-Rechtsordnung gründlich zu studieren. Auf dem Verbandstag 2014 des DVV wurden umfassende Änderungen der RO beschlossen, die insbesondere für den Bereich der Lizenzligen relevant sind.

Wichtigste Regelungen für Lizenzligen im Überblick

Für welche Streitfragen ist die Verbandsgerichtsbarkeit zuständig?

  • Verbandsgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitgkeiten
    • in Lizenzierungsangelegenheiten
    • im Spielverkehr, z.B. Spielwertungen, Ordnungsstrafen u.a.
    • sonstige Entscheidungen des VBL-Vorstands und der VBL-Spielleitung im Spielbetrieb

Wer entscheidet über die strittigen Fragen?

  • Ausgeübt wird die Verbandsgerichtsbarkeit
    • in erster Instanz durch Lizenzliga-Spruchkammer (löst die Spruchkammern Nord und Süd ab)
    • in zweiter Instanz durch das DVV-Verbandsgericht
  • Die Lizenzliga-Spruchkammer entscheidet durch einen Einzelrichter.

Wie wird ein Verfahren vor der Verbandsgerichtsbarkeit eingeleitet?

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Vereine der VBL, i.d.R. vertreten durch den Teammanager. Das Gericht kann im Zweifelsfall eine besondere Vertretungsvollmacht anfordern.
  • Der Antrag muss spätestens drei Tage (ACHTUNG: verkürzte Frist in Lizenzligen) nach Bekanntwerden der antragsbegründenden Tatsachen bzw. Zugang der beschwerenden Entscheidung gestellt werden.
  • Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens ist in fünffacher Ausfertigung unter Darlegung der Tatsachen und Beweismittel und Beifügung des Einzahlungsbeleges an das VBL-Center zu senden. Das VBL-Center übernimmt die Weiterleitung an die Mitglieder der Verbandsgerichtsbarkeit. Der Antrag sollte zur Verfahrensbeschleunigung vorab per E-Mail an info@volleyball-bundesliga.de gesendet werden. Weitere Unterlagen und Stellungnahmen im Hauptverfahren werden i.d.R. anschließend nach Anordnung durch das Gericht ausschließlich per E-Mail ausgetauscht.
  • Gebühr und Auslagenpauschale sind innerhalb der Frist auf das Konto der VBL einzuzahlen.

Welche Kosten fallen bei einem Verfahren an?

  • Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und beträgt in den Lizenzligen zwischen 100,00 und 2.000,00 Euro.
  • Zusätzlich ist eine Auslagenpauschale von 75,00 Euro zu zahlen.
  • Die Gebühren und Auslagen sind zunächst vom Antragsteller einzuzahlen und werden nach Abschluss des Verfahrens dem Unterlegenen auferlegt.

Wie läuft ein Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Lizenzliga-Spruchkammer ab?

  • Das Berufungsverfahren unterliegt grundsätzlich den gleichen regeln wie das Verfahren in erster Instanz.
  • Berufungen sind nicht gegen Geldstrafen bis zu 500,00 Euro zulässig.

Download