Wirtschaftliche Lizenzierung/1. Bundesliga: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einzureichende Unterlagen zum 30.06.==
==Einzureichende Unterlagen zum 30.06.==
# Nachweis von weiteren 25 Prozent der Einnahmen
# Nachweis von weiteren 25 Prozent (insgesamt 50%) der Einnahmen (Betriebsleistung)
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==Auskünfte und Hilfestellung==
==Auskünfte und Hilfestellung==
Auskünfte und Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen erteilt das [[VBL-Center]] sowie die vom VBL-Vorstand beauftragte [http://www.asnb-wp.de/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herr Neumann].
Auskünfte und Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen erteilt das [[VBL-Center]] sowie die vom VBL-Vorstand beauftragte [http://www.asnb-wp.de/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herr Neumann].

Version vom 17. November 2016, 10:23 Uhr

Allgemeines

Die Vereine der 1. Bundesligen haben bis zum 15.04. eines jeden Kalenderjahres ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber dem VBL-Vorstand nachzuweisen, indem sie die vom VBL-Vorstand verabschiedeten Vordrucke lückenlos ausfüllen sowie nachfolgende Unterlagen an die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft per Einschreiben mit Rückschein übersenden.

Volker Neumann
ASNB Revisions- & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Graf-Recke-Strasse 231
40235 Düsseldorf
http://www.asnb-wp.de



Der Mindestetat für Vereine der 1. Bundesliga beträgt 200.000 Euro.

Die Vordrucke des Wirtschaftsprüfers werden jeweils zu Jahresbeginn an die Vereine verschickt.

Einzureichende Unterlagen zum 15.04.

Folgende Unterlagen sind von den Vereinen im Rahmen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens einzureichen (einzelne Unterlagen treffen je nach Profil des Lizenznehmers nicht zu):

  1. Abschreiben
  2. Haushaltsplan unter Verwendung der Vordrucke des Wirtschaftspürfers
    1. Haushaltsplan für die laufende und die kommende Saison
    2. Erläuterungen zu Sponsoringeinnahmen, Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwandspositionen
    3. Abweichungsanalyse
    4. Liquiditätsplanung für die kommende Saison
    5. Zusatzangeben zu Investitionen und Finanzierung
    6. Sonstige Angaben
    7. PR- und Marketingbudget
  3. Jahresabschluss/Zwischenabschluss zum 31.12. des Gesamtvereins
  4. Jahresabschluss/Zwischenabschluss zum 31.12. der Spielbetriebs-GmbH
  5. Summen- und Saldenlisten + BWA zum 28.02. des Gesamt-Vereins
  6. Summen- und Saldenlisten + BWA zum 28.02. der Spielbetriebs-GmbH
  7. HR-Auszug
  8. Vereinsregisterauszug
  9. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
    1. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
    2. Unbedenklichkeitsbescheinigung Verwaltungsberufsgenossenschaft
    3. Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkassen
  10. Profil des Lizenznehmers
  11. Gesellschaftsvertrag
  12. Nachweis von 25 Prozent der Einnahmen (Betriebsleistung)
  13. Spielstättenmietvertrag


Einzureichende Unterlagen zum 30.06.

  1. Nachweis von weiteren 25 Prozent (insgesamt 50%) der Einnahmen (Betriebsleistung)


Auskünfte und Hilfestellung

Auskünfte und Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen erteilt das VBL-Center sowie die vom VBL-Vorstand beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herr Neumann.

Ordnungs- und Regelwerk