Wildcard: Unterschied zwischen den Versionen
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* Über die Vergabe von Wildcards wird auf Grundlage nachfolgender Kriterien entschieden. Liegen mehr Anträge für Wildcards vor als Plätze vergeben werden können, wird zwischen den Bewerbern auf Grundlage dieser Kriterien eine Rangfolge gebildet. | * Über die Vergabe von Wildcards wird auf Grundlage nachfolgender Kriterien entschieden. Liegen mehr Anträge für Wildcards vor als Plätze vergeben werden können, wird zwischen den Bewerbern auf Grundlage dieser Kriterien eine Rangfolge gebildet. | ||
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Version vom 17. Oktober 2016, 13:07 Uhr
Allgemeines
Die Volleyball Bundesliga führt zur Saison 2017/18 erstmals ein Vergabeverfahren für Wildcards durch, um eine gezielte Standortentwicklung zu fördern und den Volleyball in Deutschland weiter zu verbreiten.
Für interessierte Vereine ist die Teilnahme am Vorlizenzierungsverfahren obligatorisch. Eine Anmeldung ist bis zum 01.11.für die 1. Bundesliga und bis zum 01.02.für die 2. Bundesliga möglich. Die endgültigen Wildcard-Anträge müssen bis zum 01.04.für die 1. Bundesliga und 02.05.für die 2. Bundesliga gestellt werden.
Vergaberichtlinien
Einleitung
- Die Vergabe von Wildcards erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe des Lizenzstatuts.
- Über die Vergabe von Wildcards wird auf Grundlage nachfolgender Kriterien entschieden. Liegen mehr Anträge für Wildcards vor als Plätze vergeben werden können, wird zwischen den Bewerbern auf Grundlage dieser Kriterien eine Rangfolge gebildet.
Kriterien
Businessplan
- Vorlage eines Businessplans für mindestens 3 Spielzeiten
Lizenzvoraussetzungen
- Teilnahme am Vorlizenzierungsverfahren.
- Es müssen alle Lizenzvoraussetzungen der Stufe 4 erfüllt sein.
Standort
- Großstadt oder Metropolregion > 100.000 Einwohner
- „weiße Flecken“ in der VBL-Landkarte
- Standort mit Volleyballtradition
- Standort mit großer Sportaffinität
- Standort mit Alleinstellungspotenzial für die Sportart Volleyball
- Standort mit reichweitenstarken lokalen und regionalen Medien
- Wildcards an Standorte, in deren unmittelbaren Umkreis bereits ein anderer Bundesligist der gleichen Spielklasse ansässig ist, werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Anhörung des Bundesligisten vergeben.
Spielhalle, Zuschauer
- Multifunktionsarena mit > 4.000 Zuschauern in 1. Bundesliga wünschenswert
- Für Vereine aus tieferen Spielklassen: überdurchschnittlicher Zuschauerschnitt
Sportliche Leistungsfähigkeit, Sportkonzept
- Sportliches Konzept
- Für Vereine aus tieferen Spielklassen: Abschlussplatzierungen der drei Vorjahre
- Konzept für Nachwuchsarbeit am Standort
Wirtschaftlichkeit
- Etathöhe
- Höhe der nachweisbaren Einnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Investoren, Namenssponsoren, zentrale Sponsoren
- Ausgründung einer Spielbetriebsgesellschaft, Gesellschafterstruktur