PR/VBL-Anforderungen

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Allgemeines

Die VBL hat einige verbindliche Anforderungen an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Ordnungswerk festgelegt. Diese definieren einen Mindeststandard für die gemeinsame PR-Arbeit aller Vereine und sollen helfen, die Wahrnehmnung in der Öffentlichkeit, bei Medien sowie Partnern zu stärken und die Volleyball-Bundesligen Schritt für Schritt zu professionalisieren. Erfolgreiche PR-Arbeit geht weit über dieses Pflichtprogramm hinaus. Anregungen hierfür finden Sie im PR-Portal

Anforderungen laut Ordnungen

Die angegebenen Termine beziehen sich auf die Saison 2019/20. Erfüllt ein Verein die Anforderungen nicht oder nicht fristgerecht, wird eine Ordnungsstrafe entsprechend Teil G Lizenzstatut verhängt.

PR-Anforderungen laut VBL-Ordnungen (Tabelle 9 des Lizenzstatuts: PR-Arbeit)

Teil H
Tab. 9
PR-Arbeit Frist
1.BL
2.BL
ab Spieljahr ab Jahr der Ligazugehörigkeit Strafe
1. BL 2. BL BSP 1. BL 2. BL
9.1 Der Lizenznehmer präsentiert das VBL- bzw. Wettbewerbslogo gemäß Handlungsanweisung (CD-Manual) wie folgt:
9.1.1 auf allen obligatorischen Interviewrückwänden sowie Sponsorenboards nach Maßgabe der Handlungsanweisung 2015/16 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.1.2 auf sämtlichen Kommunikationsmaterialien Online, u.a. Internetseite, App, Social Media im sichtbaren Bereich auf der Startseite 2015/16 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.1.3 auf sämtlichen Kommunikationsmaterialien Print, u.a. Interviewrückwand, Sponsorenboard, Programmheft, Spieltagflyer, Spielankündigungsplakat, Geschäftsbrief, Eintrittskarten, Aufsteller, Anzeige, Autogrammkarte 2015/16 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.1.4 auf sämtlichen Kommunikationsmaterialien Bewegtbild 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß

9.2 Präsentation der Partner und Veranstaltungen der VBL
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Veranstaltungen der VBL, den Ballpartner und den TV-Partner der VBL nach Aufforderung zu bewerben. Dazu zählen z.B.: Anzeigenwerbung im Programmheft, Banner auf der Internetseite, Einspielen von Audio-/Videotrailern, Verlosungen, Pressemitteilungen. 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß

9.3 Der Lizenznehmer stellt der VBL, den VBL-Lizenznehmer und VBL-Medienpartnern folgende rechtefreie PR-Materialien, deren elektronische Übermittlung nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung erfolgt, zur redaktionellen Nutzung und Marketingzwecken zur Verfügung:
9.3.1 Mannschaftsfoto in druckfähiger Auflösung bis vier Wochen (1. Bundesliga) bzw. 14 Tage (2. Bundesliga) vor dem ersten Spieltag; Aktualisierung bis zum vierten Spieltag 02.10. 1BLF, 14.09. 1BLM,
31.08. 2BL
2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.3.2 Porträtfotos aller Teammitglieder in druckfähiger Auflösung bis vier Wochen (1. Bundesliga) bzw. 14 Tage (2. Bundesliga) vor dem ersten Spieltag; Aktualisierung bis zum vierten Spieltag 02.10. 1BLF, 14.09. 1BLM,
31.08. 2BL
2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.3.3 Vereinslogo in druckfähiger Auflösung 01.09. 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 100,00 € 50,00 €
9.3.4 Aktionsfotos von Heimspielen in druckfähiger Auflösung: je 20 Fotos 31.10.
31.01.
2018/19 1. Jahr ja 25,00 € je Verstoß
9.3.5 Aktionsfotos in druckfähiger Auflösung: 6 Fotos möglichst bis zur 2. Satzpause, spätestens bis 1 Stunde nach jedem Heimspiel, davon mindestens zwei mit Darstellung der gegnerischen Mannschaft 2018/19 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß
9.3.6 Fotos ohne Spielbezug in druckfähiger Auflösung: je 5 Fotos bis 15.08., 15.10., 15.12, 15.02., 15.04. (1.BL)
31.10., 31.01. (2.BL)
2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.7 Rohmaterial (ohne Grafik, Originalton) der selbstproduzierten Bewegtbildbeiträge (Magazinbeiträge, Interviews) nach Aufforderung durch die VBL 2018/19 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß
9.3.8 Vorbericht mit Bild bis 24 Stunden vor jedem Heimspiel 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.9 Nachbericht mit Bild bis 12 Stunden (1. Bundesliga) bzw. 48 Stunden (2. Bundesliga) nach jedem Heimspiel 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.10 Pflege der Transfers (Wechselbörse) bis spätestens 6 Stunden (1. Bundesliga) bzw. 48 Std (2. Bundesliga) nach Bekanntgabe durch den Lizenznehmer 2019/20 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.11 Pflege der Spielerporträts bis vier Wochen (1.Bundesliga) bzw. 14 Tage (2. Bundesliga) vor dem ersten Spieltag; Aktualisierung bis zum vierten Spieltag 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.3.12 Versand aller Pressemitteilungen und Newsletter an presse@volleyball-bundesliga.de 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß

9.4 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, folgende Maßnahmen in der eigenen PR- und Marketing-Arbeit umzusetzen:
9.4.1 Internetseite nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 200,00 € je Verstoß 100,00 € je Verstoß
9.4.2 Facebook-Account nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 200,00 € je Verstoß 100,00 € je Verstoß
9.4.3 Instagram-Account nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung 2018/19 1. Jahr Stufe 4 ja 200,00 € je Verstoß 100,00 € je Verstoß
9.4.4 Twitter-Account nach Maßgabe der VBL-Handlungsanweisung 2018/19 1. Jahr keine Strafe
9.4.5 Spielankündigung auf Social-Media Accounts bis 24 Stunden vor jedem Spiel 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spieljahr 25,00 € je Spieljahr
9.4.6 Spielergebnis auf Social-Media Accounts bis 1 Stunde (1.BL) bzw. 24 Stunden (2.BL) nach jedem Spiel 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spieljahr 25,00 € je Spieljahr
9.4.7 Sendehinweise auf Social-Media Accounts für alle TV-Spiele bis 4 Stunden vor Spielbeginn, sofern eigener Verein am gleichen Tag kein Spiel hat 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.4.8 Durchführung/Unterstützung von Marketing- und PR-Kampagnen der VBL und des DVV auf Social-Media Accounts im Rahmen von TV-Spielen, Supercup, Pokalfinale, Länderspielen nach Aufforderung 2018/19 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Verstoß 25,00 € je Verstoß
9.4.9 Programmheft oder Spieltagflyer 2018/19 1. Jahr 3. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.4.10 Teampräsentation bei eigener Veranstaltung 2014/15 1. Jahr 5. Jahr ja 100,00 € je Verstoß 50,00 € je Verstoß
9.4.11 Medienpartnerschaft im Bereich Print durch Vorlage der Kooperationsvereinbarungen 01.09. 2013/14 1. Jahr nein 500,00 € je Spieljahr
9.4.12 Medienpartnerschaft im Bereich TV, Radio durch Vorlage der Kooperationsvereinbarungen 01.09. 2014/15 3. Jahr nein 500,00 € je Spieljahr

9.5 Pressebetreuung in der Spielhalle
9.5.1 Vier Arbeitsplätze (Tisch, Stuhl, Stromanschluss, Internetzugang) für Mitarbeiter der offiziellen Partner der VBL für die Spieldatenerhebung in Spielfeldnähe incl. freien Zugang/Akrreditierung 2019/20 1. Jahr 1. Jahr ja 200,00 € je Spiel 100,00 € je Spiel
9.5.2 Vier Pressearbeitsplätze (Tisch, Stuhl, Stromanschluss) in Spielfeldnähe 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel 25,00 € je Spiel
9.5.3 Internetzugang per WLAN 2013/14 1. Jahr nein 50,00 € je Spiel
9.5.4 Pressearbeitsraum (Tisch, Stuhl, Stromanschluss, Internetanschluss, Presse-Catering) 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja keine
9.5.5 Unmittelbar nach Spielende stehen je zwei Spieler beider Mannschaften sowie der Trainer der Presse in der Mixed-Zone mit Interviewrückwand zur Verfügung. 2013/14 1. Jahr 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel 25,00 € je Spiel
9.5.6 Flash-Interview-Zone mit Interviewrückwand bei TV-Spielen 2013/14 1. Jahr ja 50,00 € je Spiel

Weiterführende Links



Ordnungs- und Regelwerk