Ordnungsstrafe
Version vom 18. Juni 2015, 12:31 Uhr von Sattler (Diskussion | Beiträge)
Allgemeines
Verstöße gegen die Bestimmungen des Lizenzstatuts werden mit Ordnungsstrafen geahndet. Die Höhe der Ordnungsstrafe richtet sich nach den Tabellen Teil G und H des Lizenzstatuts.
Verhängte Ordnungsstrafen sind binnen drei Wochen auf das im Ordnungsstrafenbescheid angegebene Konto zu zahlen. Sie sind auch zu zahlen, wenn - binnen drei Tagen - gegen den Bescheid ein Einspruch bei der Lizenzliga-Spruchkammer eingelegt wird. Im Fall eines positiven Urteils werden die gezahlten Einspruchsgebühren und Strafgelder später erstattet.
Eine Übersicht der verhängten Ordnungsstrafen gibt es für jeden Verein im VBL-SAMS.