Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
In der 2. Bundesliga wird ein vereinfachtes wirtschaftliches Lizenzierungsverfahren durchgeführt. Jeweils bis zum Lizenzmeldetermin (derzeit 02.05.) eines jeden Kalenderjahres haben die Vereine ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber dem VBL-Vorstand nachzuweisen, indem sie die vom VBL-Vorstand verabschiedeten Vordrucke lückenlos ausfüllen sowie nachfolgende Unterlagen einreichen. | In der 2. Bundesliga wird ein vereinfachtes wirtschaftliches Lizenzierungsverfahren durchgeführt. Jeweils bis zum Lizenzmeldetermin (derzeit 02.05.) eines jeden Kalenderjahres haben die Vereine ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber dem VBL-Vorstand nachzuweisen, indem sie die vom VBL-Vorstand verabschiedeten Vordrucke lückenlos ausfüllen sowie nachfolgende Unterlagen einreichen. | ||
<br/><br/> | <br/><br/> | ||
Die Vordrucke werden jeweils zu Jahresbeginn an die Vereine verschickt. Aufsteiger erhalten die notwendigen Unterlagen im Zuge der [[ | Die Vordrucke werden jeweils zu Jahresbeginn an die Vereine verschickt. Aufsteiger erhalten die notwendigen Unterlagen im Zuge der [[Vorlizenzierung]] | ||
==Einzureichende Unterlagen== | ==Einzureichende Unterlagen== |
Version vom 19. Juli 2018, 11:28 Uhr
Allgemeines
In der 2. Bundesliga wird ein vereinfachtes wirtschaftliches Lizenzierungsverfahren durchgeführt. Jeweils bis zum Lizenzmeldetermin (derzeit 02.05.) eines jeden Kalenderjahres haben die Vereine ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber dem VBL-Vorstand nachzuweisen, indem sie die vom VBL-Vorstand verabschiedeten Vordrucke lückenlos ausfüllen sowie nachfolgende Unterlagen einreichen.
Die Vordrucke werden jeweils zu Jahresbeginn an die Vereine verschickt. Aufsteiger erhalten die notwendigen Unterlagen im Zuge der Vorlizenzierung
Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind von den Vereinen im Rahmen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens einzureichen (einzelne Unterlagen treffen je nach Profil des Lizenznehmers nicht zu):
- Haushaltsplan unter Verwendung der Vordrucke
- Haushaltsplan für die laufende und die kommende Saison
- Abweichungsanalyse
- Erläuterungen zu Sponsoringeinnahmen, Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwandspositionen
- Profil des Lizenznehmers
- Vollständigkeitserklärungen
- Beischeinigungen
- Schriftlicher Nachweis von 25 Prozent der Einnahmen gemäß Haushaltsplan
- Gesellschaftervertrag der Spielbetriebsgesellschaft
- Dienstleistungs-/Rechteüberlassungevertrag zwischen Verein und Spielbetriebsgesellschaft
Auskünfte und Hilfestellung
Auskünfte und Hilfestellung beim Ausfüllen der Unterlagen erteilt das VBL-Center.