Vordruck W-2: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
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Vordruck W-2 dient der [[Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga | wirtschaftlichen Lizenzierung]] von Mannschaften der 2. Bundesliga.
Vordruck W-2 dient der [[Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga | wirtschaftlichen Lizenzierung]] von Mannschaften der 2. Bundesliga.

Version vom 14. August 2018, 13:36 Uhr

Allgemeines

Vordruck W-2 dient der wirtschaftlichen Lizenzierung von Mannschaften der 2. Bundesliga. Zu beachten sind dabei die Hinweise zur Cloud und die Informationen zur wirtschaftlichen Lizenzierung.

Download

Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können Sie per E-Mail an info@volleyball-bundesliga.de anfordern.

Ausnahmen und Sonderfälle

Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). In der 1. Bundesliga erstreckt sich die wirtschaftliche Lizenzierung auf den Gesamtverein. Die Mannschaften der 2. Bundesliga sind somit bereits erfasst.

Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen.