Vordruck W-2: Unterschied zwischen den Versionen
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Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können | Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können per E-Mail an [mailto:lizenzierung@volleyball-bundesliga.de info@volleyball-bundesliga.de] angefordert werden. | ||
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Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). | Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). Denn in der 1. Bundesliga erstreckt sich die wirtschaftliche Lizenzierung auf den Gesamtverein. Die Mannschaften der 2. Bundesliga sind somit bereits erfasst. | ||
Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen. | Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen. | ||
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Aktuelle Version vom 27. August 2018, 15:56 Uhr
Allgemeines
Vordruck W-2 dient der wirtschaftlichen Lizenzierung von Mannschaften der 2. Bundesliga. Zu beachten sind dabei die allgemeinen Informationen zur wirtschaftlichen Lizenzierung sowie Hinweise zur Cloud für das wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren.
Download
Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können per E-Mail an info@volleyball-bundesliga.de angefordert werden.
Ausnahmen und Sonderfälle
Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). Denn in der 1. Bundesliga erstreckt sich die wirtschaftliche Lizenzierung auf den Gesamtverein. Die Mannschaften der 2. Bundesliga sind somit bereits erfasst.
Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen.