Vordruck W-2: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Vordruck W-2 dient der [[Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga | wirtschaftlichen Lizenzierung]] von Mannschaften der 2. Bundesliga.
Vordruck W-2 dient der [[Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga | wirtschaftlichen Lizenzierung]] von Mannschaften der 2. Bundesliga.
Zu beachten sind dabei die Hinweise zur [[Wirtschaftliche Lizenzierung/Cloud | Cloud]] und die Informationen zur [[Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga | wirtschaftlichen Lizenzierung]].
Zu beachten sind dabei die [[Wirtschaftliche Lizenzierung/2. Bundesliga | allgemeinen Informationen zur wirtschaftlichen Lizenzierung]] sowie Hinweise zur [[Wirtschaftliche Lizenzierung/Cloud | Cloud für das wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren]].


==Download==
==Download==
Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können Sie per E-Mail an [mailto:info@volleyball-bundesliga.de info@volleyball-bundesliga.de] anfordern.
Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können per E-Mail an [mailto:lizenzierung@volleyball-bundesliga.de info@volleyball-bundesliga.de] angefordert werden.


==Ausnahmen und Sonderfälle==
==Ausnahmen und Sonderfälle==
Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). In der 1. Bundesliga erstreckt sich die wirtschaftliche Lizenzierung auf den Gesamtverein. Die Mannschaften der 2. Bundesliga sind somit bereits erfasst.
Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). Denn in der 1. Bundesliga erstreckt sich die wirtschaftliche Lizenzierung auf den Gesamtverein. Die Mannschaften der 2. Bundesliga sind somit bereits erfasst.


Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen.
Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen.
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Aktuelle Version vom 27. August 2018, 15:56 Uhr

Allgemeines

Vordruck W-2 dient der wirtschaftlichen Lizenzierung von Mannschaften der 2. Bundesliga. Zu beachten sind dabei die allgemeinen Informationen zur wirtschaftlichen Lizenzierung sowie Hinweise zur Cloud für das wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren.

Download

Den Vordruck sowie Ausfüllhinweise und Musterunterlagen können per E-Mail an info@volleyball-bundesliga.de angefordert werden.

Ausnahmen und Sonderfälle

Von der Pflicht der wirtschaftlichen Lizenzierung befreit, sind die zweiten Mannschaften von Erstligisten (z.B. Rote Raben Vilsbiburg II oder USC Münster II). Denn in der 1. Bundesliga erstreckt sich die wirtschaftliche Lizenzierung auf den Gesamtverein. Die Mannschaften der 2. Bundesliga sind somit bereits erfasst.

Wird eine Bundesligamannschaft über mehrere Haushalte abgewickelt (z.B. Spielgemeinschaften, Spielbetriebsgesellschaften und Verein), ist ein konsolidierter Haushalt zu erstellen.