Vordruck G

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Allgemeines

Vordruck G ist der Antrag zur Genehmigung einer Spielhalle. Vordruck G ist gemeinsam mit dem Lizenzantrag (Vordruck A) bis zum 01.04. (1. BL) bzw. bis zum 02.05. (2.BL) nur dann an die VBL zu senden, sofern die Spielhalle nicht bereits in der vorangegangenen Saison lizenziert war. Bereits lizenzierte Spielhallen werden in Vordruck A beantragt. Das erneute Einreichen von Vordruck G ist nicht erforderlich, wenn keine baulichen Veränderungen an der Halle erfolgt sind. Das Formular ist vollständig auszufüllen und vom Verein und dem Träger der Spielhalle zu unterzeichnen.

Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise formlos an den VBL-Vorstand zu richten. Bitte erkundigen Sie sich ggf. telefonisch im VBL-Center, welche Bestätigungen und Unterlagen erforderlich sind.

Ein Verein kann auch mehrere Spielhallen lizenzieren. Es darf nur in Hallen gespielt werden, die durch den VBL-Vorstand lizenziert wurden.

Die Vereine erhalten für die von ihnen lizenzierten Spielhallen eine Hallen-ID-Card, die am Spieltag vorzulegen ist.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk