Vordruck D-3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
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Vordruck D-1 beinhaltet die Ehren- und Verpflichtungserklärung, die gemäß [[Anti-Doping Ordnung]] des Deutschen Volleyball-Verbands durch jeden Athletenbetreuer aus Bundesligavereinen abzuschließen ist. AThletenbetreuer sind Trainer, Co-Trainer, Co-Trainer (Scout), Arzt und Physiopherapeut. Die Vereinbarung wird durch den Lizenzinheber oder durch den bevollmächtigten Vereinsvertreter elektronisch im VBL-SAMS unterzeichnet.  
Vordruck D-1 beinhaltet die Ehren- und Verpflichtungserklärung, die gemäß [[Anti-Doping-Ordnung]] des Deutschen Volleyball-Verbands durch jeden Athletenbetreuer aus Bundesligavereinen abzuschließen ist. AThletenbetreuer sind Trainer, Co-Trainer, Co-Trainer (Scout), Arzt und Physiopherapeut. Die Vereinbarung wird durch den Lizenzinheber oder durch den bevollmächtigten Vereinsvertreter elektronisch im VBL-SAMS unterzeichnet.  


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Version vom 9. August 2019, 15:13 Uhr

Allgemeines

Vordruck D-1 beinhaltet die Ehren- und Verpflichtungserklärung, die gemäß Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Volleyball-Verbands durch jeden Athletenbetreuer aus Bundesligavereinen abzuschließen ist. AThletenbetreuer sind Trainer, Co-Trainer, Co-Trainer (Scout), Arzt und Physiopherapeut. Die Vereinbarung wird durch den Lizenzinheber oder durch den bevollmächtigten Vereinsvertreter elektronisch im VBL-SAMS unterzeichnet.



Text in deutsch

  • Siehe Vordruck zum Download


Text in englisch

unofficial translation


Formular zum Download


Ordnungs- und Regelwerk