Vordruck A-1: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Erstmals zur Saison 2014/15 ist für aufstiegsinteressierte Vereine die Teilnahme an der [[Vorlizenzierung]] verbindlich. Die Teilnahme an der Vorlizenzierung ist verpflichtende Voraussetzung für einen späteren Lizenzantrag. Sie verpflichtet jedoch nicht, das Aufstiegsrecht wahrzunehmen. Für die Teilnahme an der Vorlizenzierung wird eine [[Lizenzstatut#Tabelle 2: Gebühren | Gebühr]] erhoben.
Die Teilnahme an der Vorlizenzierung ist verpflichtende Voraussetzung für einen späteren Lizenzantrag. Sie verpflichtet jedoch nicht, das Aufstiegsrecht wahrzunehmen. Für die Teilnahme an der Vorlizenzierung wird eine [[Lizenzstatut#Tabelle 2: Gebühren | Gebühr]] erhoben.


==Einzureichende Unterlagen==
==Einzureichende Unterlagen==
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:a) Übersendung der Erklärung zur Teilnahme an der Vorlizenzierung (Vordruck A-1),
:a) Übersendung der Erklärung zur Teilnahme an der Vorlizenzierung (Vordruck A-1),
:b) Nachweis einer (Vordruck G | Spielhalle),
:b) Nachweis einer (Vordruck G | Spielhalle),
:c) Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans (Vordruck W1),
:c) Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans (Vordruck W1 bzw. W2),
:d) Teilnahme an einem Workshop oder einer persönlichen Beratung durch die VBL.
:d) Teilnahme an einem Workshop oder einer persönlichen Beratung durch die VBL.



Version vom 10. Juli 2017, 12:20 Uhr

Allgemeines

Die Teilnahme an der Vorlizenzierung ist verpflichtende Voraussetzung für einen späteren Lizenzantrag. Sie verpflichtet jedoch nicht, das Aufstiegsrecht wahrzunehmen. Für die Teilnahme an der Vorlizenzierung wird eine Gebühr erhoben.

Einzureichende Unterlagen

  • Im Rahmen der Vorlizenzierung sind Vereine verpflichtet, für die 1. Bundesliga bis zum 01.11. des Vorjahres, für die 2. Bundesliga bis zum 01.02. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Übersendung der Erklärung zur Teilnahme an der Vorlizenzierung (Vordruck A-1),
b) Nachweis einer (Vordruck G | Spielhalle),
c) Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans (Vordruck W1 bzw. W2),
d) Teilnahme an einem Workshop oder einer persönlichen Beratung durch die VBL.

Ordnungs- und Regelwerk