Vordruck A-1: Unterschied zwischen den Versionen

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* Im Rahmen der Vorlizenzierung sind Vereine verpflichtet, für die 1. Bundesliga bis zum 01.11. des Vorjahres, für die 2. Bundesliga bis zum 01.02. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
* Im Rahmen der Vorlizenzierung sind Vereine verpflichtet, für die 1. Bundesliga bis zum 01.11. des Vorjahres, für die 2. Bundesliga bis zum 01.02. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
:a) Übersendung der Erklärung zur Teilnahme an der Vorlizenzierung (Vordruck A-1),
:a) Übersendung der Erklärung zur Teilnahme an der Vorlizenzierung (Vordruck A-1),
:b) Nachweis einer (Vordruck G | Spielhalle),
:b) Erfüllen der Anforderungen gemäß Stufe 4 (Vordruck A-4, bei Vorlizenzierung zur 1. BL)
:c) Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans (Vordruck W1 bzw. W2),
:c) Nachweis einer (Vordruck G | Spielhalle),
:d) Teilnahme an einem Workshop oder einer persönlichen Beratung durch die VBL.
:d) Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans (Vordruck W1 bzw. W2),
:e) Teilnahme an einem Workshop oder einer persönlichen Beratung durch die VBL.


==Ordnungs- und Regelwerk==
==Ordnungs- und Regelwerk==

Version vom 25. Juni 2018, 10:41 Uhr

Allgemeines

Die Teilnahme an der Vorlizenzierung ist verpflichtende Voraussetzung für einen späteren Lizenzantrag. Sie verpflichtet jedoch nicht, das Aufstiegsrecht wahrzunehmen. Für die Teilnahme an der Vorlizenzierung wird eine Gebühr erhoben.

Einzureichende Unterlagen

  • Im Rahmen der Vorlizenzierung sind Vereine verpflichtet, für die 1. Bundesliga bis zum 01.11. des Vorjahres, für die 2. Bundesliga bis zum 01.02. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Übersendung der Erklärung zur Teilnahme an der Vorlizenzierung (Vordruck A-1),
b) Erfüllen der Anforderungen gemäß Stufe 4 (Vordruck A-4, bei Vorlizenzierung zur 1. BL)
c) Nachweis einer (Vordruck G | Spielhalle),
d) Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans (Vordruck W1 bzw. W2),
e) Teilnahme an einem Workshop oder einer persönlichen Beratung durch die VBL.

Ordnungs- und Regelwerk