Vordruck A

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Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.

Lizenzantrag

Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 01.04. für die 1. Bundesliga bzw. bis zum 02.05. für die 2. Bundesliga per Einschreiben an die VBL gesendet werden.

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

a) Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis - SAMS
Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
b) Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer) - SAMS
c) Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein (für die 2. BL: ab dem 3. Jahr Zugehörigkeit zur VBL) - SAMS
d) Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Regionalligen) - SAMS
e) Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen. Vordruck G ist dem Antrag nicht mehr beizufügen, wenn die vorgesehene Spielhalle bereits in der vorangegangenen Saison lizenziert war und keine baulichen Veränderungen erfolgt sind. Bereits lizenzierte Spielhallen werden mittels Vordruck A beantragt. Geben Sie hierzu den Hallennamen und die ID-Nummer der Halle an.

Wirtschaftliche Lizenzierung

Mit Abgabe des Lizenzantrag für die 1. Bundesliga zum 01.04. verpflichtet sich der Verein zur Abgabe der Unterlagen zur wirtschaftlichen Lizenzierung bis zum 15.04. per Einschreiben beim Wirtschaftsprüfer.
Für Vereine der 2. Bundesliga ist das vereinfachte wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren verpflichtend. Die Unterlagen sind bis zum 02.05. an die VBL zu senden.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk