Vordruck A

Aus VBL-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.

Lizenzantrag

Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 15.04. für die 1. Bundesliga bzw. bis zum 02.05. für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden.

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) eine Änderung des Lizenzstatuts und damit eine Verschiebung der Lizenzierungsfristen für die Saison 2020/21 beschlossen. Die Frist für den Lizenzantrag der 1. und 2. Bundesliga wird vom 15. April (1. Liga) bzw. 2. Mai (2. Liga) einheitlich auf den 15. Mai verschoben.

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

  • Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  • Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
  • Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk