Vordruck A: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Knospe (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
==Lizenzantrag== | ==Lizenzantrag== | ||
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''15.04.''' für die 1. Bundesliga bzw. bis zum '''02.05.''' für die 2. Bundesliga | Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''15.04.''' für die 1. Bundesliga bzw. bis zum '''02.05.''' für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. | ||
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen: | Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen: | ||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
* [[Organigramm]] mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein | * [[Organigramm]] mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein | ||
* Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen) | * Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen) | ||
* Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. | * Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. | ||
==Fristversäumnis== | ==Fristversäumnis== |
Version vom 30. März 2020, 13:42 Uhr
Allgemeines
Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.
Lizenzantrag
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 15.04. für die 1. Bundesliga bzw. bis zum 02.05. für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden.
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
- Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
- Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein
- Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
- Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.
Fristversäumnis
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.
Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags
Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.