Vordruck A: Unterschied zwischen den Versionen

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==Lizenzantrag==
==Lizenzantrag==
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''15.04.''' für die 1. Bundesliga bzw. bis zum '''02.05.''' für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden.  
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''02.05.''' für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Der Antrag für die neu eingeführte 2. Bundesliga Frauen Pro ist bis zum '''01.02.''' einzureichen.
 
Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de
Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) eine Änderung des Lizenzstatuts und damit eine Verschiebung der Lizenzierungsfristen für die Saison 2020/21 beschlossen.
Die Frist für den Lizenzantrag der 1. und 2. Bundesliga wird vom 15. April (1. Liga) bzw. 2. Mai (2. Liga) einheitlich auf den 15. Mai verschoben.


Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
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*[[Lizenzstatut]]
*[[Lizenzstatut]]


[[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Ordnungs- und Regelwerk]][[Kategorie:Spielbetrieb]] [[Kategorie:J2019]]
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2023, 09:46 Uhr

Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.

Lizenzantrag

Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Der Antrag für die neu eingeführte 2. Bundesliga Frauen Pro ist bis zum 01.02. einzureichen. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

  • Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  • Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
  • Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk