Vordruck A: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Vereinsregisterauszug]] nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer. | |||
* Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer) | |||
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* Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen) | |||
* Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. | |||
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==Ordnungs- und Regelwerk== | ==Ordnungs- und Regelwerk== | ||
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2023, 10:46 Uhr
Allgemeines
Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.
Lizenzantrag
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Der Antrag für die neu eingeführte 2. Bundesliga Frauen Pro ist bis zum 01.02. einzureichen. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
- Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
- Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein
- Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
- Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.
Fristversäumnis
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.
Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags
Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.