Vordruck A: Unterschied zwischen den Versionen

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==Lizenzantrag==
==Lizenzantrag==
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''01.04.''' für die 1. Bundesliga bzw. bis zum '''02.05.''' für die 2. Bundesliga '''per Einschreiben''' an die VBL gesendet werden.  
Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum '''02.05.''' für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Der Antrag für die neu eingeführte 2. Bundesliga Frauen Pro ist bis zum '''01.02.''' einzureichen.
Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de


Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
:a) [[Vereinsregisterauszug]] nebst Vertretungsnachweis - SAMS
* [[Vereinsregisterauszug]] nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
::Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
* Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)  
:b) Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer) - SAMS
* [[Organigramm]] mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein  
:c) [[Organigramm]] mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein (für die 2. BL: ab dem 3. Jahr Zugehörigkeit zur VBL) - SAMS
* Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)  
:d) Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Regionalligen) - SAMS
* Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen.
:e) Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. '''Vordruck G ist dem Antrag nicht mehr beizufügen, wenn die vorgesehene Spielhalle bereits in der vorangegangenen Saison lizenziert war und keine baulichen Veränderungen erfolgt sind. Bereits lizenzierte Spielhallen werden mittels Vordruck A beantragt. Geben Sie hierzu den Hallennamen und die ID-Nummer der Halle an.'''
 
==Wirtschaftliche Lizenzierung==
Mit Abgabe des Lizenzantrag für die 1. Bundesliga zum 01.04. verpflichtet sich der Verein zur Abgabe der Unterlagen zur [[Wirtschaftliche Lizenzierung|wirtschaftlichen Lizenzierung]] bis zum '''15.04.''' '''per Einschreiben''' beim Wirtschaftsprüfer.
<br/>
Für Vereine der 2. Bundesliga ist das vereinfachte [[Wirtschaftliche Lizenzierung|wirtschaftliche Lizenzierungsverfahren]] verpflichtend. Die Unterlagen sind bis zum '''02.05.''' an die VBL zu senden.


==Fristversäumnis==
==Fristversäumnis==
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom [[VBL-Vorstand]] eine Nachfrist gegen Zahlung von 125,00 € je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom [[VBL-Vorstand]] eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.


==Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags==
==Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags==
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==Formular zum Download==
==Formular zum Download==
*http://www.volleyball-bundesliga.de/cms/home/die_liga/spielbetrieb/formulare.xhtml
*http://www.vbl-wiki.de/wiki/downloads


==Ordnungs- und Regelwerk==
==Ordnungs- und Regelwerk==
*[[Lizenzstatut]]
*[[Lizenzstatut]]


[[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Ordnungs- und Regelwerk]][[Kategorie:Spielbetrieb]] [[Kategorie:J2015]][[Kategorie:X]]
[[Kategorie:Lizenzierung]][[Kategorie:Ordnungs- und Regelwerk]][[Kategorie:Spielbetrieb]] [[Kategorie:J2022]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2023, 10:46 Uhr

Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Der Antrag ist zu jedem Spieljahr neu zu stellen.

Lizenzantrag

Der Antrag muss inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Der Antrag für die neu eingeführte 2. Bundesliga Frauen Pro ist bis zum 01.02. einzureichen. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

  • Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  • Organigramm mit Darstellung der Organisation des Geschäftsbetriebs und der Ansprechpartner im Verein
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
  • Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk