Volleyball Bundesliga e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Die VBL ist sich darüber hinaus ihrer sozial- und gesellschaftspolitischen Verantwortung sowie ihrer Rolle für die Entwicklung des Volleyballsports als Ganzem sowie im Speziellen der Nachwuchs- und Talentförderung sehr bewusst. Beispiele hierfür sind:
Die VBL ist sich darüber hinaus ihrer sozial- und gesellschaftspolitischen Verantwortung sowie ihrer Rolle für die Entwicklung des Volleyballsports als Ganzem sowie im Speziellen der Nachwuchs- und Talentförderung sehr bewusst. Beispiele hierfür sind:
* Zulassung der DVV-Jugendstützpunkt- und Jugendnationalmannschaften zum Spiel-betrieb der Lizenzligen,
* Zulassung der DVV-Jugendstützpunkt- und Jugendnationalmannschaften zum Spielbetrieb der Lizenzligen,
* Durchsetzung der Ausbildungskostenerstattung für jugendliche SpielerInnen, die insbesondere den Heimatvereinen von Jugendlichen beim Vereinswechsel in die Lizenzligen zu Gute kommt,
* Durchsetzung der Ausbildungskostenerstattung für jugendliche SpielerInnen, die insbesondere den Heimatvereinen von Jugendlichen beim Vereinswechsel in die Lizenzligen zu Gute kommt,
* Verpflichtung der Lizenzligavereine zur eigenen, aktiven Jugendarbeit (Jugendspielpflicht),
* Verpflichtung der Lizenzligavereine zur eigenen, aktiven Jugendarbeit (Jugendspielpflicht),

Version vom 8. Juni 2015, 08:51 Uhr

Allgemeines

Die Volleyball Bundesliga e.V. (VBL) wurde im Jahr 2006 als eigenständiger Ligaverband innerhalb des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) gegründet. Sie ist der Zusammenschluss aller Vereine der 1. sowie 2. Bundesligen Frauen und Männer. Die Mannschaftszahl in insgesamt sechs Staffeln schwankt zwischen 75 und 80 Teams. Die VBL ist damit größter Ligaverband unter den Spielsportarten.

Rolle und Aufgaben

Grundlage für die Arbeit der VBL ist neben ihrer Satzung der mit dem DVV geschlossene Kooperationsvertrag. Er konkretisiert den satzungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen zur Zusammenarbeit zwischen VBL und DVV.

Wesensbestandteil des Vertrags ist die Übertragung der Nutzung der Rechte an den Lizenzligen durch den DVV an die VBL. Kernaufgabe der VBL ist somit die Organisation und Vermarktung des Spielbetriebs der Bundesligen. Dies umfasst insbesondere

  • die Lizenzierung der teilnehmenden Vereine, Mannschaften und Sportler,
  • die Abwicklung des Spielverkehrs (Spielplanung, Ergebnisdienst, Sanktionierung),
  • die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Lizenzligen,
  • die Vermarktung des Bundesliga-Titelsponsorings sowie weiterer Sponsoringpakete,
  • die Verwertung der TV-Rechte.



Darüber hinaus erbringt die VBL für den DVV u.a. folgende Leistungen:

  • die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen des DOSB, des DVV und der NADA in den Lizenzligen,
  • die Koordinierung der Teilnahme der Vereinsmannschaften an den europäischen Vereinswettbewerben,
  • die Bearbeitung internationaler Spielertransfers,
  • die kostenlose Abstellung der SpielerInnen der Mitgliedsvereine für die Nationalmannschaften,
  • die Vertretung in internationalen Gremien beim Weltverband FIVB und Europaverband CEV.

Die Organisation und Vermarktung des Pokalwettbewerbs und des Pokalfinals nehmen VBL und DVV gemeinschaftlich wahr.

Die Satzung des DVV und der Kooperationsvertrag sichern der VBL innerhalb des DVV besondere Mitwirkungsrechte und Befugnisse. So ist die VBL mit beratender Stimme im DVV-Vorstand und mit Sitz und Stimme u.a. im Bundesspielausschuss, dem Leitungsstab Spitzensport, dem Lehrausschuss und dem Gutachterausschuss zur Jugendförderabgabe vertreten.

Die VBL ist sich darüber hinaus ihrer sozial- und gesellschaftspolitischen Verantwortung sowie ihrer Rolle für die Entwicklung des Volleyballsports als Ganzem sowie im Speziellen der Nachwuchs- und Talentförderung sehr bewusst. Beispiele hierfür sind:

  • Zulassung der DVV-Jugendstützpunkt- und Jugendnationalmannschaften zum Spielbetrieb der Lizenzligen,
  • Durchsetzung der Ausbildungskostenerstattung für jugendliche SpielerInnen, die insbesondere den Heimatvereinen von Jugendlichen beim Vereinswechsel in die Lizenzligen zu Gute kommt,
  • Verpflichtung der Lizenzligavereine zur eigenen, aktiven Jugendarbeit (Jugendspielpflicht),
  • Abführung von Erlösen aus der Bearbeitung von Internationalen Transfers an den DVV, die für die Jugendarbeit des DVV verwendet werden,
  • verpflichtende Mitgliedschaft der Lizenzligavereine in den jeweiligen Landesverbänden.


Darüber hinaus unterstützt die VBL mit einem Jugendtrainerpreis, dem Volleyball Award für besondere Verdienste, dem Allstar Day sowie vielen kleineren Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung und Entwicklung und Förderung des Volleyballsports in Deutschland.

Struktur und Aufbau

Der Ligaverband VBL ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Ihm steht ein neunköpfiger ehrenamtlicher Vorstand vor. Der Präsident sowie fünf gleichberechtigte Vizepräsidenten werden von der Bundesligaversammlung gewählt, drei Vertreter werden ex officio vom DVV gestellt.

Der Vorstand arbeitet auf Grundlage eines internen Geschäftsverteilungsplans. Er vertritt die VBL nach außen wie nach innen sportpolitisch sowie gesetzlich. Im Rahmen des Spielverkehrs und der Lizenzierung trifft er rechtsverbindliche Entscheidungen. Im Tagesgeschäft erfolgt die Arbeitserledigung und Entscheidungsfindung durch engen telefonischen Austausch mit der hauptamtlichen Geschäftsführung sowie mittels E-Mail-Kommunikation. Vier- bis fünfmal jährlich tagt der Vorstand gemeinsam.

Höchstes Organ der VBL ist die Bundesligaversammlung. Sie besteht aus den Vertretern der Mitgliedsvereine und tagt einmal jährlich. Ihr obliegt u.a. die Wahl des Vorstandes, die Verabschiedung des Haushalts sowie die Beschlussfassung über Satzungs- und Ordnungsänderungen. Innerhalb von Arbeitskreisen beraten die Mitgliedsvereine über ligaspezifische Themen. Die Arbeitskreise verfügen über keine Beschlusskompetenz und werden mindestens einmal jährlich, darüber hinaus nach Bedarf einberufen.