Vereinsregisterauszug
Allgemeines
Das Vereinsregister wird beim zuständigen Amtsgericht am Sitz des Vereins geführt. Mit Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit. Eingetragen werden in das Vereinsregister u.a.:
- Satzung und Änderungen der Satzung
- die vertretungsberechtigungen Personen/Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB
Ein aktueller Vereinsregisterauszug, aus dem auch die Vertretungsberechtigung hervorgeht, ist jeweils zusammen mit dem Lizenzantrag (Vordruck A) bei der VBL einzureichen. Der Verein erhält beim Wechsel von Vorstandsmitgliedern oder nach der Eintragung von Satzungsänderungen von Amts wegen einen aktuellen Auszug. Anderenfalls kann ein aktueller Vereinsregisterauszug beim zuständigen Amtsgericht angefordert oder über das Registerportal der der Länder online abgerufen werden.
Weiterführende Links
- Registerportal der Länder | Online-Vereinsregsiterauszug
- Bundesministerium für Justiz | Leitfaden zum Vereinsrecht