Ursprungsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Ursprungsverband gilt unabhängig von der Nationalität des/der Spieler:in als Herkunftsverband. Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet die Registrierung des/der Spieler:in, dass der/die Spieler:in für die Teilnahme an einem Volleyballwettbewerb für einen Verein, eine Mannschaft oder eine andere Volleyballorganisation registriert wurde, die entweder direkt oder indirekt mit dem Verband verbunden ist. | Der Ursprungsverband gilt unabhängig von der Nationalität des/der Spieler:in als Herkunftsverband. Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet die Registrierung des/der Spieler:in, dass der/die Spieler:in für die Teilnahme an einem Volleyballwettbewerb für einen Verein, eine Mannschaft oder eine andere Volleyballorganisation registriert wurde, die entweder direkt oder indirekt mit dem Verband verbunden ist. | ||
==Ordnungs- und Regelwerk== | ==Ordnungs- und Regelwerk== |
Aktuelle Version vom 18. August 2021, 12:03 Uhr
Allgemein
Der Ursprungsverband ist der Verband, der erstmals einen/eine Spieler:in im vierzehnten (14.) Lebensjahr (oder erstmals nach seinem 14. Lebensjahr):
- a) in seiner Nationalmannschaft für einen FIVB-, Welt- oder offiziellen Wettbewerb registriert; oder
- b) eine nationale Lizenz ausgestellt hat
Der Ursprungsverband gilt unabhängig von der Nationalität des/der Spieler:in als Herkunftsverband. Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet die Registrierung des/der Spieler:in, dass der/die Spieler:in für die Teilnahme an einem Volleyballwettbewerb für einen Verein, eine Mannschaft oder eine andere Volleyballorganisation registriert wurde, die entweder direkt oder indirekt mit dem Verband verbunden ist.
Ordnungs- und Regelwerk
FIVB_Sports_Regulations 2020 Ziffer 2.4.1