Unbedenklichkeitsbescheinigung Knappschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Juli 2017, 12:54 Uhr
Allgemeines
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft erklärt diese, dass der Verein bei der Knappschaft als Arbeitgeber geführt wird und dass keine Beitragsrückstände vorliegen. Diese muss von jenen Vereinen eingereicht werden, die einen Arbeitnehmer als Minijobber beschäftigen.
Antrag
Der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist an die Knappschaft zu richten. Der Antrag kann telefonisch und formlos erfolgen.