Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Allgemeines
Vereine sind im Rahmen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens verpflichtet, Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und den Sozialverischungsträgern (Krankenkassen) vorzulegen. In den Unbedenklichkeitsbescheinigungen bescheinigen die entsprechenden Institutionen, dass der Verein keine Zahlungsrückstände hat.