Trainerlizenz: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Knospe (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
==Beantragung einer Trainerlizenz== | ==Beantragung einer Trainerlizenz== | ||
[[ | [[File:Muster_Trainerlizenz_neu.jpg|thumb|400px]] | ||
Die Beantragung einer Trainerlizenz erfolgt durch Verein oder Lizenzinhaber im [[VBL-SAMS]]. Anschließend ist sie durch den Verein der [[Mannschaftsmeldeliste]] zuzuweisen. | Die Beantragung einer Trainerlizenz erfolgt durch Verein oder Lizenzinhaber im [[VBL-SAMS]]. Anschließend ist sie durch den Verein der [[Mannschaftsmeldeliste]] zuzuweisen. | ||
Version vom 12. August 2019, 16:16 Uhr
Allgemeines
Jeder Trainer in der Bundesliga benötigt eine Trainerlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und an die Laufzeit der DOSB-Trainerlizenz gekoppelt. Internationale Trainerlizenzen sind zur Prüfung an den DVV-Lehrwart (Vorsitzender des Lehrausschusses, Kommunikation DOSB und Lizenzen) zu senden. Der DVV-Lehrwart bescheinigt den Status der Lizenz (entspricht einer A-, B- oder C-Trainerlizenz) sowie deren Laufzeit.
Beantragung einer Trainerlizenz
Die Beantragung einer Trainerlizenz erfolgt durch Verein oder Lizenzinhaber im VBL-SAMS. Anschließend ist sie durch den Verein der Mannschaftsmeldeliste zuzuweisen.
Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:
- Personenstammdaten
- Foto
- die Kopie der DOSB-Trainerlizenz
- die Ehren- und Verpflichtungserklärung, die Schiedsvereinbarung sowie der Ethik-Code
- für internationale Trainer die Bestätigung des DVV-Lehrwarts
Die ausgedruckte Trainerlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.