Trainerlizenz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Jeder Trainer in der Bundesliga benötigt eine Trainerlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und an die Laufzeit der DOSB-Trainerlizenz gekoppelt. Internationale Trainerlizenzen sind zur Prüfung an den DVV-Lehrwart zu senden. Der DVV-Lehrwart bescheinigt den Status der Lizenz (entspricht einer DOSB A-, B- oder C-Trainerlizenz) sowie die Laufzeit.
Jeder Trainer in der Bundesliga benötigt eine Trainerlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und an die Laufzeit der DOSB-Trainerlizenz gekoppelt. Internationale Trainerlizenzen sind zur Prüfung an den DVV-Lehrwart zu senden. Der DVV-Lehrwart bescheinigt den Status der Lizenz (entspricht einer A-, B- oder C-Trainerlizenz) sowie deren Laufzeit.


==Beantragung==
==Beantragung einer Trainerlizenz==
[[Bild:Muster_Trainerlizenz.jpg|thumb|]]
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Die Beantragung einer Trainerlizenz erfolgt im  [[VBL-SAMS]]. Anschließend ist sie durch den Verein der [[Mannschaftsmeldeliste]] zuzuweisen.
Die Beantragung einer Trainerlizenz erfolgt im  [[VBL-SAMS]]. Anschließend ist sie durch den Verein der [[Mannschaftsmeldeliste]] zuzuweisen.
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* [[Lizenzstatut]]
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Version vom 27. August 2018, 15:52 Uhr

Allgemeines

Jeder Trainer in der Bundesliga benötigt eine Trainerlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und an die Laufzeit der DOSB-Trainerlizenz gekoppelt. Internationale Trainerlizenzen sind zur Prüfung an den DVV-Lehrwart zu senden. Der DVV-Lehrwart bescheinigt den Status der Lizenz (entspricht einer A-, B- oder C-Trainerlizenz) sowie deren Laufzeit.

Beantragung einer Trainerlizenz

Muster Trainerlizenz.jpg

Die Beantragung einer Trainerlizenz erfolgt im VBL-SAMS. Anschließend ist sie durch den Verein der Mannschaftsmeldeliste zuzuweisen.

Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:

  • Personenstammdaten
  • Foto
  • die Kopie der DOSB-Trainerlizenz
  • für internationale Trainer die Bestätigung des DVV-Lehrwart

Die ausgedruckte Trainerlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.

Ordnungs- und Regelwerk