Ticketbedingungen

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Allgemeines

Zum Schutz der Medienrechte und Datenpartner der VBL sind die Vereine verpflichtet, nachfolgenden Mustertext in ihrere Ticketbedingungen und die Veranstaltungsordnung/Hallenordnung aufzunehmen.

Mustertext

Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen oder (Live-)Daten für Wettzwecke oder sonstige kommerzielle Zwecke zu erheben und zu verbreiten. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters oder eines vom Veranstalter autorisierten Dritten nicht in die Arena/Halle gebracht werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Volleyball Bundesliga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Volleyball Bundesliga GmbH berechtigt ermächtigt werden kann, darüberhinausgehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Zudem dürfen Personen die gegen diese Vorschriften Verstoße vom Veranstalter und/oder Vertretern der Volleyball Bundesliga GmbH der Halle/Area verwiesen werden.