Supervisor/Aufsteigerbetreuung

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Allgemeines

Aufsteiger in die 1. und 2. Bundesligen werden am ersten Heimspieltag (ggf. auch beim Zweiten) durch einen VBL-Supervisor besucht. Der VBL-Supervisor unterstützt den Heimspielkoordinator des Vereins bei der Umsetzung der spezifischen Anforderungen der VBL für Bundesligaspiele. Der Aufsteiger soll nach seiner Heimspielpremiere in der neuen Spielklasse ein ausführliches Feedback mit Verbesserungsvorschlägen erhalten. Diese Leistung der VBL steht unter dem Motto "Helfen statt bestrafen - wir punkten gemeinsam mit einem guten Start in die Bundesliga". Während des Spieltags ist der Supervisor (und nicht der 1. Schiedsrichter) in allen Fragen der zentrale Ansprechpartner für den Heimspielkoordinator.

Aufgabenschwerpunkte des Supervisors

Nachfolgende Punkte stehen beim ersten Spieltag nicht im Fokus des VBL-Supervisors, sondern sind Teil des neuen VBL-Schulungsprogramms für Hallensprecher. Der VBL-Supervisor soll in diesem Bereich nur grobe Auffälligkeiten ansprechen.

Ablauf des Besuchs

ACHTUNG: Die Zeiten sind gegenüber dem normalen Spielablauf entzerrt, um ausreichend Zeit für Gespräche, Nachfragen und ggf. erforderliche Umbauarbeiten zu haben.

vor dem Spiel

120 Minuten vor Spielbeginn

90 Minuten vor Spielbeginn

70 Minuten vor Spielbeginn

  • Einsatzgespräch mit 1. und 2. Schiedsrichter
    • Absprache der Kompetenzverteilungen

60 Minuten vor Spielbeginn

  • Rücksprache mit Schreiber zu SAMS Score
    • Zugangsdaten
    • Internetverbindung
    • Testspiele erfolgreich durchgeführt?

45 Minuten vor Spielbeginn

  • Einweisung der Ballholer und Quickmopper/Wischer, zusammen mit verantwortlicher Betreuungsperson für Ballholer und Quickmopper sowie Heimspielkoordinator
    • Da Ballholer und Wischer erfahrunsgemäß von Spieltag zu Spieltag wechseln, ist es vor allem wichtig, dass die Betreuungsperson und der Heimspielkoordinator eine umfassende Einweisung erhalten, damit sie diese Einweisung zukünftig selbst vornehmen können.

während des Spiels

übernimmt Aufgaben vom 1./2. Schiedsrichter

  • Überwachung des Spielablaufprotokolls
  • Der VBL-Supervisor besitzt grundsätzlich keine Weisungsbefugnis in Angelegenheiten der Spielleitung. Er ist kein Oberschiedsrichter. Ebenso ist er in Spielleitungsangelegenheiten kein Beratungsgremium für Schiedsrichter. Er kann in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Ausfall elektronischer Spielbericht, Spielunterbrechung) das Schiedsgericht unterstützen, das Spiel ordnungsgemäß durchzuführen bzw. fortzusetzen.
  • Er kann keine Sanktionen verhängen und darf auch keine Hinweise an das Schiedsgericht zu sanktionswürdigendem Verhalten geben. Beobachtungen hält er in einem schriftlichen Bericht fest.
  • Er entscheidet über:
    • Spielfläche, Ausrüstung [Internationale Spielregel 23.2.5]
    • Spielabbruch in Absprache mit VBL-Notfallhotline
  • Er unterstützt den 2. Schiedsrichter bei der Überwachung des Wettkampfbereichs, insbesondere des Raums hinter den Mannschaftsbänken, der Aufwärmfläche sowie des Bereichs hinter dem Schreibertisch
  • Überwachung/Hilfestellung für Courtpersonal (Ballholer, Wischer)
  • Ansprechpartner für Heimspielkoordinator und Ordnungsdienst

neue Aufgaben

  • Unterstützung/Kontrolle elektronischer Spielbericht [teilweise Internationale Spielregel 24.2.3], insbes.
    • Aufstellung Satzbeginn
    • Spielerwechsel, ausnahmsweise Wechsel
    • Sanktionen
    • Verletzungen
    • Eintragung Zuschauerzahl
  • Überwachung Live-Ticker und ggf. Stream
  • Überwachung Sicherheit und Ordnung
  • Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen, die nicht Mannschaftsmitglieder sind, im Wettkampfbereich
  • Beobachtung Schiedsrichter – mit Kurzbewertung

nach dem Spiel

übernimmt Aufgaben vom 1./2. Schiedsrichter

  • Kontrolle "elektronischer Spielbericht"

neue Aufgaben

  • Auswertungsgespräch mit Verein: Heimspielkoordinator, Betreuungspersonal und Hallensprecher
  • Berichterstellung an Einsatzleitung und VBL-Center

Materialien

DateiDatumGröße
Checkliste_mit Supervisor Aufsteiger.pdf12.09.2022 16:250.26MB
VBL-Supervisorbericht.pdf18.08.2016 12:340.07MB