Statistikerlizenz

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Allgemeines

Jeder Statistiker in der 1. Bundesliga benötigt eine Statistikerlizenz.

Lizenzerwerb

Zum Erwerb der Statistikerlizenz ist die Teilnahme an einer Basisveranstaltung verpflichtend. Hier werden theoretische und praktische Inhalte für die Verwendung von Data Media und für die Verwendung des kostenpflichtigen Data Volley Professional/ Data Volley 4 vermittelt.

Sollte der angebotene Termin nicht wahrgenommen werden können, ist der Verein verpflichtet, den Statistiker in einer Inhouse-Schulung auszubilden. Die Kosten trägt der jeweilige Verein. Im Anschluss an die Basisveranstaltung bzw. Inhouse-Schulung erhalten die Statistiker, in Abhängigkeit vom Fortbildungsangebot, eine Lizenz für ein bis drei Jahre.

Statistiker und Trainer aus unteren Ligen, insbesondere der 2. Bundesliga sind herzlich eingeladen an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Statistiker, die bereits über eine Lizenz verfügen, müssen nicht an der Basis-Veranstaltung teilnehmen.

Inhalte der Basisveranstaltung

• Grundlagen Spielstatistik im Volleyball
• Gemeinsame Standards
• Technische Anforderungen
• praktische Übungseinheiten
• Auswertung und Analyse

Lizenzverlängerung

Zur Verlängerung der Lizenz bietet die VBL alle zwei Jahre Fortbildungen an. Die Teilnahme ist für alle Statistiker verpflichtend. Die Lizenz wird für zwei Jahre verlängert. Ausnahmen werden nur auf Antrag und in einem Zeitraum von vier Jahren nur einmal erteilt. Statistiker, die in den vergangenen zwei Jahren für die Nationalmannschaft tätig waren oder bei internationalen Wettbewerben teilgenommen haben, können sich diese Leistung zum Erwerb der Lizenz anrechnen lassen. Sie werden jedoch gebeten, Ihre Erfahrungen im Rahmen solcher Workshops an die anderen Statistiker weiterzugeben und die VBL bei der Weiterentwicklung des Ausbildungskonzepts zu unterstützen.

Beantragung

Die Beantragung einer Statistikerlizenz erfolgt im VBL-SAMS. Anschließend ist sie durch den Verein der Mannschaftsmeldeliste zuzuweisen.

Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:

  • Personenstammdaten
  • Foto

Die ausgedruckte Statistikerlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.

Auf der folgenden Seite finden Sie die Mailings der vergangenen Saisons.

Ordnungs- und Regelwerk